02.03.2026 - 10.23 Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende im Zusam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.23
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 02.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- geändert beschlossen
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Tieding bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr Prof. Dr. von Podewils bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende im Zusammenhang mit dem Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) Antrag zur Vorlage BV-P-ö/08/0190“ (BV-P-ö/08/0190-02) der CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald ein.
Herr von Malottki
. berichtet aus der Sitzung der AG „Bezahlbarer Wohnraum“ und teilt mit, dass diese einstimmig eine Beschlussfassung der Vorlage, aber auch die Annahme des Änderungsantrages, befürworte.
Die AG biete zudem ihre Unterstützung als Kommunikator an.
. informiert, dass die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke den Änderungsantrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald übernehme.
Herr Hochschild
. teilt mit, dass die Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative der Beschlussvorlage selbstverständlich zustimmen werde.
. kritisiert, dass die Umsetzung zu viel Zeit in Anspruch nehme.
. vermutet die Ursache dieser zeitlichen Verzögerung in den Förderrichtlinien.
. sieht in dem Änderungsantrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald eine Verwässerung des eigentlichen Anliegens. Ursprünglich gehe es um die Auszubildenden und die duale Ausbildung. Für die anderen Personengruppen gebe es bereits Hilfsangebote, wie das Studentenwerk oder das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald.
Herr Dr. Valentin
. fragt nach den diesbezüglich geplanten Vorhaben der Verwaltung.
Herr Lerm
. verdeutlicht, dass die Umsetzung erst zu gegebener Zeit erfolgen könne. Dennoch werde sich die Verwaltung selbstverständlich an der Entwicklung beteiligen.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Punkte zum Wohnraum für Auszubildende auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu prüfen:
(1) Ob und in welcher Form im Zuge des Neubaus des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie der geplanten Erweiterung der Ausbildungsbereiche zusätzlicher, bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende in Greifswald geschaffen oder vermittelt werden kann.
(2) Welche Kooperationsmöglichkeiten mit Ausbildungsbetrieben durch Wohnungsunternehmen (insbesondere kommunalen, genossenschaftlichen und privaten) sowie Bildungseinrichtungen bestehen, um Wohnraum gezielt für Auszubildende bereitzustellen (z. B. Kontingentvereinbarungen, Belegungsrechte, zweckgebundene Nutzung oder befristete Wohnmodelle).
(3) Welchen Beitrag bestehende Beherbergungs- und Übergangswohnangebote (z. B. Hotels, Boardinghäuser, Wohnheime, Jugendwohnen) zur kurz- und mittelfristigen Unterbringung von Auszubildenden leisten können und ob hierfür geeignete Kooperations- oder Rahmenvereinbarungen (z. B. Kontingente, Sonderkonditionen) getroffen werden können.
(4) Welcher aktuelle und perspektivische Bedarf an Wohnraum für Auszubildende in Greifswald besteht, insbesondere wie viele Auszubildende derzeit einen Wohnraumbedarf in der UHGW haben und wie sich dieser Bedarf voraussichtlich nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Regionalen Beruflichen Bildungszentrums entwickeln wird. Hierzu soll eine strukturierte Abfrage bei den Ausbildungsbetrieben in der UHGW durchgeführt werden, um den konkreten Bedarf an Wohnraum für deren Auszubildende zu ermitteln (z. B. Anzahl der Auszubildenden mit auswärtigem Wohnsitz, erwartete Kohorten in den kommenden Jahren, Bedarf an kurzzeitigen Unterkünften für Blockunterricht und Anteil der Auszubildenden, welche Berufausbildungsbeihilfe erhalten).
1(5) Ergänzend zu Auszubildenden in einer beruflichen Ausbildung sind die beschriebenen Maßnahmen gleichfalls für Personen zu prüfen, die im Rahmen anderer Formen der Ausbildung (ausgenommen Vollzeitstudenten) nach Greifswald kommen. Dies beinhaltet u.a. Praktikanten, Famulanten, Gaststudenten und andere Personengruppen, auch an der Universitätsmedizin bzw. Universität, den außeruniversitären Forschungsinstituten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft in einer schriftlichen Vorlage darzustellen und – soweit möglich – mit konkreten Handlungsvorschlägen und Prioritäten (inklusive möglicher Kooperationspartner, Förderprogramme und zeitlicher Umsetzungsschritte) zu untersetzen.
1 Änderungsantrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald vom Einbringer übernommen
