02.03.2026 - 10.18 Aufhebung verbindlicher und zielgerichteter Kli...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

behandelt unter TOP 10.17

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Juni 2022 (BV-V/07/0565-01) „Greifswald Klimaneutral 2035“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

  1. Die laufende kommunale Wärmeplanung wird fortgeführt. Ziel und Zweck der Wärmeplanung ist ausschließlich die Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und möglichst versorgungssicheren Wärmeversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Jegliche darüber hinausgehende Zielsetzung im Sinne einer übergeordneten Klimaneutralitätsstrategie entfällt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

27

2

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1002026&TOLFDNR=1028887&selfaction=print