02.03.2026 - 10.26 Würdiges Gedenken an Ernst Moritz Arndt

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

behandelt unter TOP 10.25

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister vorzuschlagen, wo ein Denkmal für Ernst Moritz Arndt im Stadtgebiet errichtet werden kann, um ein würdiges, öffentlichkeitswirksames und dauerhaftes Gedenken an ihn zu gewährleisten. Die entsprechende Vorschlagsliste soll mindestens fünf Standorte beinhalten. Hinsichtlich der Gestaltung des Denkmals und der historischen Einordnung ist eine wissenschaftliche Kommission zu bilden, für welche der Oberbürgermeister ein Mitglied benennen kann und die Bürgerschaft vier. Als Denkmalform ist zuvorderst eine Statue bzw. figürliche Darstellung und danach ein Findling zu berücksichtigen. Weitere Ausgestaltungen eines Denkmals sind nachrangig zu behandeln. Die endgültige Entscheidung obliegt der Bürgerschaft auf Grundlage der Kommissionsempfehlung.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 29.06.2026

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

21

2