02.03.2026 - 10.1.1 Zuteilung der Sitze des Aufsichtsrates der Wite...

Zuständigkeit:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Damm

. hinterfragt die Rechtslage hinsichtlich der Gleichstellung von Fraktionen und Zählgemeinschaften.

 

Die Sitzung wird zur Prüfung dieser Frage für einige Minuten unterbrochen.

 

P A U S E

19:14 Uhr bis 19:17 Uhr

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. teilt mit, dass sich das Präsidium darauf geeinigt habe, bei der in der Beschlussvorlage aufgeführten Vorgehensweise zu bleiben. Ihrer Auffassung nach sei §32 a KV M-V diesbezüglich eindeutig.

 

Der Wahlvorstand werde gebeten, die Lose zu prüfen und für das Losverfahren vorzubereiten.

 

Der 1. Vizepräsident der Bürgerschaft zieht ein Los und die Präsidentin der Bürgerschaft teilt mit, dass die Zählgemeinschaft Fraktion Gemeinsam für Greifswald/FDP den Platz 4 erhalte.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Sitze des Aufsichtsrates der WITENO GmbH wie folgt zu.

 

Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – Platz 1

AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – Platz 2

Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative – Platz 3

Zählgemeinschaft Fraktion Gemeinsam für Greifswald/FDP – Platz 4

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaft zur Besetzung der Sitze wird auf den 23.03.2026 gesetzt.

 

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Ergebnis:

 

zur Kenntnis genommen