02.03.2026 - 10.2 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Be...

Zuständigkeit:
Variantenabstimmung
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. erklärt das Vorgehen für diese Variantenabstimmung und lässt zunächst über die Punkte A) und B) abstimmen.

Aufgrund der Mehrheit für Variante A) erfolge nun eine zweite Abstimmung zwischen den Punkten aa) und bb).

 

Bei der ersten Variantenabstimmung zwischen den Punkten A) und B) hat Herr Fleischmann seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

A.) Auf den Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 16.12.2025 gegen den in der Sitzung der Bürgerschaft vom 08.12.2025 gefassten Beschluss BV-P-ö/08/0167-04 hebt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

aa) diesen Beschluss auf,

 

bb) Ziffer 2 dieses Beschlusses auf.

 

B) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 16.12.2025 gegen den in der Sitzung der Bürgerschaft vom 08.12.2025 gefassten Beschluss BV-P-ö/08/0167-04 nicht statt.

 

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Ergebnis:

 

A)

B)

Enthaltungen

24

14

1

 

 

aa)

bb)

Enthaltungen

18

10

12

 

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Anlagen

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