02.03.2026 - 10.19 Flankierende Maßnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Huhn verlässt die Sitzung.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Kramer verlässt die Sitzung.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass die kommunale Wärmeplanung mit folgenden Maßnahmen flankiert werden soll:

 

1. Ambitioniertes Vorgehen

Die in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehenen Ausbauziele werden etabliert. Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist konsequent an ambitionierten und größtmöglichen Ausbauzielen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung festzuhalten.

 

2. Klimaneutralität als Gesamtbilanz betrachten

Das Ziel „Greifswald klimaneutral “ wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Dabei sind die Szenarien in einer Gesamtbilanz aller relevanten Bereiche zu bewerten und bei Bedarf anzupassen. Dies umfasst neben der Wärmeversorgung auch weitere Emissionsquellen sowie CO-Senken und Ausgleichsmaßnahmen, unter anderem in den Bereichen Verkehr, Forst und Moore.

 

3. Wirtschaftsförderung und Infrastrukturaufbau

Die Stadt Greifswald entwickelt eine langfristige und detaillierte Planung zum Umbau der Wärmeversorgung. Diese soll lokalen Unternehmen ermöglichen, ihre Personalplanung und Investitionen frühzeitig auf den Ausbau und Umbau von Wärmenetzen, Hausanschlüssen sowie die Installation von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auszurichten.
Ziel ist es, den notwendigen Kapazitätsaufbau zu unterstützen und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu stärken.

 

4. Kostentransparenz und Energieberatung

Die Kostenentwicklung der unterschiedlichen Wärmeversorgungsoptionen ist transparent darzustellen und auf einer Betrachtungsgrundlage von mindestens 15 Jahren in die Szenarien der kommunalen Wärmeplanung einzubeziehen. Dies kann durch ein Webinterface realisiert werden.
Die Darstellung soll als nachvollziehbare Entscheidungshilfe für Bürger*innen dienen und durch eine qualifizierte, unabhängige Energieberatung ergänzt werden.

 

5. Prognose der gesellschaftlichen Gesamtkosten

Bei der Wärmeplanung sind neben den unmittelbaren Kosten auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten zu berücksichtigen.
Dazu zählen insbesondere langfristige Kosten infolge des Klimawandels, etwa für Hochwasserschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen, die bis zum Jahr 2100 zu erwarten sind.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

18

4

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1002026&TOLFDNR=1028962&selfaction=print