27.04.2026 - 8.36 Schutz der Trinkwasserversorgung

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Liedtke bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Herbst

. sieht, insbesondere nach der Debatte im Fachausschuss, keine Notwendigkeit mehr für diese Beschlussvorlage. Das Ergebnis der Diskussion im Ausschuss sei gewesen, dass niemand vorhabe, in Trinkwasserschutzgebieten zu bohren.

Die Beschlussvorlage suggeriere ein Problem, welches nicht vorhanden sei, weshalb die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde.

 

Herr Liedtke

. weist darauf hin, dass im Ausschuss lediglich die Aussage eines Unternehmens gehört worden sei. Allerdings könnten auch andere Bohrungen in diesem Gebiet vornehmen.

 

Herr König

. widerspricht Herrn Liedtke und teilt mit, dass die Erkundungsrechte lediglich für das eine Unternehmen erteilt worden seien.

. bestätigt, dass der Unternehmer im Ausschuss öffentlich bekundet habe, dass keine Bohrungen vorgesehen seien.

. sieht die Beschlussvorlage jedoch als unschädlich an.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:


1. Die Bürgerschaft bekräftigt den Vorrang des Trinkwasserschutzes in den Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsbereichen der Hansestadt Greifswald.


2. Vor dem Hintergrund des ausgewiesenen Aufsuchungsfeldes „Gryps“ setzt sich die Bürgerschaft dafür ein, dass Bohrungen und Fördermaßnahmen innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie in unmittelbarer Nähe zu Trinkwassergewinnungsanlagen ausgeschlossen werden.


3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Dialog mit der Landesregierung, dem Bergamt Stralsund und den Stadtwerken fortzuführen, um Standorte außerhalb sensibler Schutzbereiche zu priorisieren.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

10

3

 

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