27.04.2026 - 8.5 Prüfauftrag zur Änderung der Satzung über die S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Zusätze:
- Heino Förste, Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 27.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Förste, Vorsitzender der Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow, bringt die Beschlussvorlage ein.
Frau Horn
. sagt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorlage nicht unterstützen werde und weist auf die in den vergangenen Jahren beschlossenen, bereits strengeren Regeln für Wahlplakatierung hin. Aus ihrer Sicht sei es sehr wichtig, dass die Bevölkerung auf Wahlen aufmerksam gemacht werde. Die Zeiträume für die Plakatierung seien begrenzt und in diesen Zeitspannen sei es wichtig, dass die politische Meinungsbildung ermöglicht werde.
Frau Wuschek
. bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage. Der Ortsteil Wieck diene dem Tourismus und sei ein wichtiges Aushängeschild für Greifswald. Aus diesem Grund sollte in den denkmalgeschützten Bereichen auf eine Plakatierung verzichtet werden.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere § 5d Absatz 1d, dahingehend geändert werden kann, dass Gebiete der Stadt, die einem besonderen denkmalpflegerischen Schutz unterliegen, von öffentlicher Wahlwerbung (Plakatwerbung) ausgenommen werden können und mit den anderen Gebieten, wo Plakatwerbung verboten ist, gleichgestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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