27.04.2026 - 8.9.2 Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Fra...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

behandelt unter TOP 8.9

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass der § 5 Wahlen wie folgt geändert wird:

 

„Die Wahl des Frauenbeirates erfolgt erstmalig am 20.09.2026 anlässlich der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Wahlperiode endet mit der nächsten Kommunalwahl. Ab diesem Zeitpunkt wird der Frauenbeirat für die Dauer von 5 Jahren , jeweils zeitgleich mit der Kommunalwahl gewählt.
Das Wahlergebnis wird öffentlich bekannt gemacht. Nicht gewählte Kandidatinnen und Wahlvorschläge werden auf eine Nachrückerinnenliste gesetzt. Verzögert sich die Konstituierung des neu gewählten Frauenbeirats, führt der bestehende Frauenbeirat die Geschäfte bis zur Konstituierung weiter, längstens jedoch für sechs Monate.“

 

Die Verwaltung überarbeitet entsprechend dieser Beschlussfassung die Wahlordnung entsprechend.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

18

0

 

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