17.11.2025 - 6.9 Haushaltskonsolidierung verwaltungstechnisch um...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Greifswalder Bürgerschaft beschließt:
Vor dem Hintergrund der rechtsaufsichtlichen Bewertung der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Greifswald durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 15.04.2025 wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die unten aufgeführten Maßnahmen einer Haushaltskonsolidierung verwaltungstechnisch umzusetzen.
- Der Oberbürgermeister schlägt der Bürgerschaft für den Doppelhaushalt 2025/2026 ein begründetes, zahlenmäßiges Konsolidierungsziel zur Beschlussfassung vor.
- Das von der Bürgerschaft festgelegte zahlenmäßige Konsolidierungsziel ist Grundlage für die anschließend zu bestimmenden möglichen Sparmaßnahmen für den Doppelhaushalt 2025/2026.
- Die potenziellen Bereiche für Konsolidierungsmaßnahmen sind der Bürgerschaft im Auftrag des Oberbürgermeisters von der Verwaltung in Form einer Liste vorzulegen. Die bisher bereits vorgelegten Vorschläge können darin enthalten sein.
- Die Liste der potenziellen Konsolidierungsmaßnahmen soll folgende Bereiche beinhalten:
- Alle freiwilligen Leistungen der Stadt mit Kostentransparenz (getrennt nach Personal, ggf. potenzielle Instandhaltungsmaßnahmen, Materialkosten) und kurze Einschätzung der Folgen einer Reduktion der Förderung, geordnet nach Kostenrelevanz.
- Verwaltungsleistungen, die potenziell gemindert werden könnten und durch einen sozialverträglichen Personalabbau mit einer nachhaltigen Kostenreduktion verbunden wären.
- Alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die im Saldo eine Diskrepanz zwischen realen Kosten und der tatsächlichen Kostenerstattung durch Land/Bund aufweisen.
- Der Oberbürgermeister stellt in Form einer Liste dar, welche städtischen Vermögenswerte (Liegenschaften o. ä.) durch Verkauf zu einer Haushaltskonsolidierung in welcher möglichen Größenordnung beitragen könnten, entweder durch potenzielle Kostenreduktion und/oder durch Verbesserung der Einnahmeseite.
