17.11.2025 - 6.11 Greifswald stabilisiert sich handlungsfähig - S...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

behandelt unter TOP 6.8

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Weber seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Kurzfristige Maßnahmen (bis 10. Oktober 2025)
    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im laufenden Bereich und im investiven Bereich enthaltenen 20 TOP-Produkte mit hoher Kostenrelevanz und Pflichtigkeit (insbesondere Pflichtaufgaben, Großprojekte und kostenintensive Bereiche)
    bis zum 10. Oktober 2025 mit
  •           einem Pflicht-/Freiwillig-Abgleich,
  •           einer Kostenrelevanz-Matrix (laufend/investiv, Einspareffekt, langfristiger Finanzbedarf),
  •           einer Mehrjahresprojektion bis 2028, sowie
  •           einer Deckungsbeitragsrechnung, soweit möglich, insbesondere für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises,

zu versehen und der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.

  1. Aggregierte Teilhaushalte (bis 10. November 2025)
    Bis zum 10. November 2025 erstellt die Verwaltung auf Basis der bestehenden Haushaltsstruktur eine aggregierte Auswertung nach Teilhaushalten bzw. Produktgruppen, die die vorgenannten Analyseinstrumente für insgesamt ca. 40 TOP-Produkte (bestehend aus den Produkten der ersten Analysestufe plus weiteren wichtigen Aufgabenbereichen) in zusammengefasster Form enthält.
    Diese Auswertung wird dem Bericht an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung beigefügt, um den eigenständigen Konsolidierungsansatz der Stadt darzustellen.
  2. Gesamthaushalt (bis 31. März 2026)
    Für den gesamten Haushalt mit allen Produkten wird die vollständige Anwendung der genannten Analyseinstrumente der Bürgerschaft bis spätestens 31. März 2026 vorgelegt.
  3. Verbindliches Konsolidierungsziel (bis 31. Januar 2026)
    Auf Basis der Ergebnisse der ersten beiden Analysestufen (Kurzfristige Maßnahmen, Aggregierte Teilhaushalte) unterbreitet der Oberbürgermeister der Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Januar 2026 einen Vorschlag für ein verbindliches Konsolidierungsziel (jährliches Defizitreduktionsvolumen bis 2028).
  4. Verknüpfung mit Kreditaufnahme
    Die Fortschritte der Analysestufen und das von der Bürgerschaft zu beschließende Konsolidierungsziel sind bei der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen nach BV-V/08/0177 zu berücksichtigen. Vor jedem Abruf von Investitionskrediten ist durch die Verwaltung ein Prüfbericht vorzulegen, der die Vereinbarkeit der vorgesehenen Investitionen mit den Konsolidierungszielen und den Ergebnissen der Analysestufen nachweist.
  5. Externe Unterstützung und Kostendeckelung
    Für die Durchführung der Analysen kann der Oberbürgermeister bei Bedarf externe fachliche Unterstützung beauftragen. Die Kosten hierfür sind auf ein für die Haushaltslage vertretbares Maß zu begrenzen und der Bürgerschaft offenzulegen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

27

1