17.11.2025 - 6.5.1 Änderungsantrag zu:...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

behandelt unter TOP 6.5

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Beschluss zur Kreditaufnahme gemäß Vorlage (BV-V/08/0177) wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Vor der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ist sicherzustellen, dass die Verwendung der Kreditmittel im Einklang mit haushaltskonsolidierenden Maßnahmen steht. Ein gesonderter Konsolidierungsantrag (BV-P-ö/08/0166) liegt bereits zum Beschluss durch die Bürgerschaft vor. Investitionen sind nur umzusetzen, wenn:

- sie eindeutig Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge dienen,

- ihr mittel- bis langfristiger haushaltswirksamer Effekt in Bezug auf Folgekosten dargestellt ist, und

- sie nicht im Widerspruch zu konkret beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen stehen.

Die Verwaltung legt hierzu vor dem Abruf von Krediten einen Prüfbericht vor, der die Vereinbarkeit der geplanten Investitionen mit dem Konsolidierungsziel nachweist.

2. Die Stadtverwaltung legt bis spätestens 8. Dezember 2025 eine systematische Priorisierungsmatrix für Investitionsprojekte mit folgenden Mindestkriterien vor:

- Pflichtigkeit / Freiwilligkeit,

- Investitionsvolumen,

- Folgekosten (Zins, Tilgung, Betrieb, Personal),

- Nachhaltigkeit und Einsparpotenziale,

- Vereinbarkeit mit Konsolidierungszielen.

Die Bewertung ist jährlich fortzuschreiben und in den Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen.

3. Die Stadtverwaltung erstellt bis spätestens zum 8. Dezember 2025 einen integrierten Investitions- und Finanzierungsrahmen bis 2030, der:

- geplante Kreditaufnahmen,

- zugehörige Investitionsvorhaben,

- laufende Tilgungsverpflichtungen, und

- die jährliche Schuldendienstquote im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt

darstellt.

Der Finanzierungsrahmen ist jährlich fortzuschreiben und in den Haushaltsentwurf einzubetten.

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

27

1