24.03.2026 - 11.3 Qualifizierter Mietspiegel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Datum:
- Di., 24.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.3 Stadtbauamt/Abteilung Geoinformation und Vermessung
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Frau Hellwich bringt die Vorlage ein und beantwortet zusammen mit Herrn Kaiser die Fragen der Mitglieder, unter anderem dass
- der qualifizierte Mietspiegel finanziell durch das Land unterstützt wurde und da es keine Förderung im klassischen Sinne war, sind keine Rückzahlungen bei ausbleibender Mehrheitsfindung in der Bürgerschaft fällig,
- bei ausbleibender Mehrheitsfindung in der Bürgerschaft der unqualifizierte Mietspiegel verlängert wird und dabei den Mieterinnen und Mietern in der Stadt rechtliche Grundlage zur Klage gegen Mietwucher fehlt,
- Fernwärme in der Stadt als Standard zählt und es somit keine Zuschläge erfährt,
- Fernwärme in Greifswald derzeit nicht zu den erneuerbaren Energien zählt,
- sie die Frage zur Endlichkeit der Aufzählung im Bereich erneuerbare Energien mitnimmt,
- die Sorgen von Investoren unberechtigt sind, denn der qualifizierte Mietspiegel dient zur Überprüfung der Einhaltung der Mietpreisbremse und diese ist derzeit nur für Objekte vor 01.10.2014 gültig. Zudem wird dieser aller zwei Jahre angepasst und aller vier Jahre neu aufgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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45,3 kB
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