15.01.2026 - 8.3 KUNSTWAND Baderstraße

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

  • Beschluss kann nur unter Vorbehalt erteilt werden, da durch die Gestaltungsatzung Innenstadt der Entwurf geprüft werden muss, bevor er realisiert wird
  • Abstimmung des Antrags erfolgt unter Vorbehalt, dass die erforderliche Abstimmung mit den zuständigen Ämtern erfolgt ist und eine Genehmigung vorliegt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0