07.10.2013 - 6.2 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mo., 07.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.2. |
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung)
Herr Lorke erklärt einleitend, dass mit dieser Vorlage die Gebühr für die kommenden 3 Jahre im Kalkulationszeitraum neu festzusetzen ist. Das Kommunalabgabengesetz des Landes schreibt vor, alle 3 Jahre die Kalkulation auf Überdeckung oder Unterdeckung zu überprüfen. Die vorliegenden Unterlagen weisen in den letzten 3 Jahren eine 5%ige Überschreitung der gesamten Kalkulationssumme aus. Somit wird eine Gebührenkalkulation vorschlagen, die von einer Erhöhung im Schmutzwasser- und im Regenwasserbereich ausgeht. Notwendige Investitionen, wie in das Klärwerk und in das Regenwassernetz, hatten den größten Einfluss auf die Kostenentwicklung. Für notwendige Kredite traten erhöhte Zinsbelastungen auf und steigende Einkaufspreise sowie Personalkosten waren verantwortlich für die erhöhten Kosten.
Herr Lorke erteilt Herr Turack das Wort und bittet die kaufmännischen Zusammenhänge darzustellen. Anhand einer Präsentation erläutert Herr Turack die Kalkulation für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr von 2014 bis 2017, die Eigenkapitalverzinsung und die Kosten des Abwasserwerkes.
Statt der bisher zu zahlenden 56 Cent/m² Entsorgungsgebühr Regenwasser sollen für die nächsten 3 Jahre 75 Cent gezahlt werden Die Schmutzwassergebühr soll von 2,12 EUR/m² auf 2,25 EUR steigen. Für einen 4-Personen-Haushalt würden die neuen Gebühren Mehrkostenn von 56,98 EUR pro Jahr bedeuten. Es wird in das Abwassersystem investiert. Sammelbecken und Leitungen werden neu gebaut. Die Höhe der Investitionen von 2011 bis 2015 beträgt rd. 26 Mio. EUR.
Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern elektronisch übermittelt.
In der anschließenden Diskussion stellt Herr Dr. Fassbinder die Frage, ob die 6 % Eigenkapital, welche durch das Werk an die Stadt abgeführt werden, noch zu verantworten sind. Würden in Anbetracht der hohen Investitionen nicht auch 3 % Verzinsung ausreichen?
Herr Lorke rechnet vor, dass die Auswirkungen auf die Erhöhung der Gebühren gering wären. Die Schmutzwassergebühr würde in Höhe von 2,20 EUR/m² anfallen und bei Regenwasser entstünde eine Gebühr von 71 Cent/m².
Vor der Abstimmung verlässt Herr Liskow die Sitzung. Damit sind es 10 stimmberechtigte Ausschussmitglieder.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja, 2 Enth. |