18.11.2013 - 5.1 Grundsatzentscheidung zur künftigen Organisatio...

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Beratung

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Grundsatzentscheidung zur künftigen Organisationsform der kommunalen Kindertageseinrichtungen (1)

 

 

Frau Felkl fasst mit einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage) den aktuellen Stand der Diskussion zu künftigen Organisationsformen der kommunalen Kita’s zusammen und geht dabei insbesondere auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen ein. Sie stellt klar, dass aus Sicht der Verwaltung die Variante einer gemeinsamen GmbH mit der schon bestehenden Kita- GmbH in Schwerin bevorzugt wird. Letztendlich wird die Bürgerschaft darüber zu entscheiden haben, welche Organisations- und Rechtsform gewählt werden soll, um einerseits die Kita’s im Wettbewerb mit den Freien Trägern wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben und andererseits genügend Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt zu erhalten.

Für Herrn Dr. Frisch stellt sich in erster Linie die Frage nach den Immobilien. Er sieht sich nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, bevor nicht der Umgang mit den Kita- Immobilien geklärt ist.

Herr Aé teilt mit, dass die SPD-Fraktion eine eigene Beschlussvorlage erarbeitet hat. Er trägt diese Beschlussvorlage im Wortlaut vor. Ergänzend betont Herr Aé, dass für die SPD- Fraktion der Verwaltungsvorschlag einer gemeinsamen GmbH mit Schwerin vom Tisch ist. Er äußert sein Unverständnis darüber, dass der Investitions- und Sanierungsausschuss die Sanierung der Kita’s auf der Prioritätenliste nach unten verschoben hat und fordert, dass die notwendigen Baumaßnahmen für die Kita’s außerhalb dieser Liste geregelt werden müssen.

Herr Dembski stellt fest, dass bei der Variante Eigenbetrieb die Investitionskosten auf der Prioritätenliste bleiben würden.

Herr Kummerow teilt mit, dass es zwischen Fraktionen, Bürgerschaftsmitgliedern und der WVG Gespräche gegeben hat, mit dem Ziel die Kita-Immobilien an diese städtische Gesellschaft zu übertragen. Er weist in diesem Zusammenhang auf das Know-how der WVG und die damit einher gehenden Synergieeffekte hin.

Frau Lembke möchte wissen, ob es seitens der WVG schon Zusagen zu der von Herrn Kummerow beschriebenen Variante gegeben hat.

Herr Kummerow betont, dass es natürlich noch keine verbindlichen Zusagen durch Herrn Adomeit gab, sondern nur die Bereitschaft, sich über grundlegende Fragen der Betreibung der Kita-Immobilien zu verständigen.

Frau Teetz weist darauf hin, dass die entsprechenden Entscheidungen nicht allein vom Geschäftsführer der WVG getroffen werden können, sondern der Aufsichtsrat und die Bürgerschaft zu beteiligen sind. Ergänzend weist Frau Teetz darauf hin, dass bei getrennten Organisationsformen für Immobilienbewirtschaftung und Kita-Betrieb doppelter Gründungs- und Satzungsaufwand entstehen würde, der auch eine gewisse Zeit zur Vorbereitung braucht.

Herr Schulz weist unter Bezugnahme auf seine Vorredner darauf hin, dass auch für ihn die Frage der Immobilien den Knackpunkt darstellt. Er fordert die Verwaltung auf, die einzelnen vorgestellten Varianten mit genaueren Zahlen und Kostenrechnungen zu unterlegen, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können.

Herr Aé gibt zu bedenken, dass alle denkbaren Varianten – außer der Privatisierung – im Ergebnis für die Stadt Geld kosten. Wenn man sich aber darüber einig sei, dass eine Übertragung der Kita’s in freie Trägerschaften ausscheide, müsse man sich darüber einigen, wie viel Geld die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgeben will und kann.

Frau Felkl erinnert daran, dass für den Bau der Kita „Kleine Entdecker“ ca. 1,6 Mio. € zuzüglich Planungskosten ausgegeben wurden. Sie gehe daher von einem jährlichen Investitionsbedarf von ca. 2 Mio. € aus. Aus der bisherigen Diskussion ist ihr noch nicht klar geworden, welche konkreten Argumente gegen die von der Verwaltung favorisierte Lösung einer gemeinsamen GmbH mit Schwerin sprechen.

Herr Aè möchte von der Verwaltung ganz konkret wissen, wie die Zusammenarbeit mit der Schweriner Kita-GmbH ausgestaltet werden soll.

Herr Dembski macht deutlich, dass es aus seiner Sicht zunächst um eine Grundsatzentscheidung gehe, auf deren Basis man dann erst in ganz konkrete Verhandlungen mit Schwerin einsteigen könne. Wenn von Seiten der Bürgerschaft noch keine Grundsatzentscheidung vorliege, gibt es keine Legimitation für konkrete Verhandlungen. Durch eine Grundsatzentscheidung werde ja auch noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern das Ergebnis der Verhandlungen würde dann der BS zur Entscheidung vorgelegt werden. Herr Dembski sieht auch nicht einen zwingenden Grund, vor der Entscheidung über die Betriebsform eine Entscheidung über die Immobilien zu treffen, da es bei jeder Betriebsform bezüglich der Immobilien prinzipiell Alternativen zum Umgang mit den Gebäuden geben kann.

Herr Cymek möchte wissen, mit welcher Variante man auf schnellstem Wege die Kita’s sanieren kann, um dann im Ergebnis auch die Elternbeiträge zu senken.

Frau Teetz antwortet, dass es für die kommunalen Kita’s keinen langfristigen Investitions- und Sanierungsplan gibt, aus dem man die Kosten für die nächsten 10 Jahre ableiten kann. Frau Teetz geht davon aus, dass auch die WVG nicht kurzfristig einen Investitionsplan für einen Zeitraum von 10 Jahren erstellen kann, aus dem dann eine kostendeckende Miete abgeleitet werden kann.

Frau Reul fragt sich, was überhaupt der Wettbewerbsvorteil einer GmbH sein soll. Sie ist der Auffassung, dass die kommunalen Kita’s einen ganz großen Wettbewerbsvorteil durch die Bindung an den TVöD haben. Nach ihrer Kenntnis haben Freie Träger zunehmend Probleme bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal, weil der öffentliche Träger einfach ein besseres Gehalt zahlen kann.

Herr Siperko weist darauf hin, dass ein Großteil der Kosten bei allen Organisations- und Rechtsformen im Wesentlichen gleich sei. Einen Vorteil anderer Rechtsformen sieht er nur in der Möglichkeit, schneller und flexibler reagieren zu können, da die Entscheidungsprozesse in der Kommune mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten sehr lang und komplex sind. Nach seiner Kenntnis hat sich auch die Stadt Schwerin aus der Investitionsfinanzierung bis heute nicht zurückgezogen.

Frau Felkl betont nochmals, dass auch sie nicht davon ausgeht, dass mit einer neuen Rechtsform alle Probleme mit einem Schlag gelöst sind. Die Fähigkeit zu Investitionen wird immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betriebes abhängen. Sie erinnert an den politischen Konsens, in dem sich alle einig seien, die Kita’s nicht zu privatisieren, obwohl diese Lösung aus rein finanzieller Sicht die einfachste und schnellste für die Stadt wäre.

Herr Kummerow äußert seine Bedenken über eine gute und enge Zusammenarbeit mit Schwerin schon wegen der großen geographischen Entfernung über 200 Kilometer. Er weist auf das große fachliche Potential bei den hiesigen Erzieherinnen und das große Engagement der Elternvertretungen hin.

In einer weiteren Diskussion wird kontrovers darüber gestritten, wie und in welcher Form und Reihenfolge über die Thematik abgestimmt werden soll.

Zunächst soll über den von Herrn Aé eingebrachten SPD-Antrag abgestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 2 x Ja, 9 x Nein, 0 x Enthaltung

 

Herr Kummerow stellt den Antrag der Grünen zur Abstimmung. Der Antrag lautet sinngemäß: Über die Varianten 1 und 2 wird nicht abgestimmt, die Varianten 3 bis 5 sollen von der Verwaltung mit weiteren Zahlen insbesondere zu den Immobilien untersetzt werden.

Abstimmungsergebnis: 6 x Ja, 3 x Nein, 1 x Enthaltung

[Um 20:00 Uhr verlassen die Zuschauer die Ausschusssitzung.]