16.12.2013 - 5.22.1 Änderung der Grundsatzentscheidung zur Organisa...

Zuständigkeit:
namentliche Abstimmung
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Beratung

Folgende drei Vorlagen werden in einer verbundenen Aussprache behandelt:

Zu TOP: 5.22

und

TOP: 5.22.1 und

TOP: 5.22.2

Grundsatzentscheidung zur künftigen Organisationsform der kommunalen Kindertageseinrichtungen (Verwaltungsvorlage),

Änderung der Grundsatzentscheidung zur Organisationsform der Kitas

(fraktionelle Vorlage) und

weiterer Änderungsantrag zur Grundsatzentscheidung zur Organisationsform der Kitas (gGmbH)

(Vorlage der Bürgerliste)

 

 

 

Herr Dembski bringt die Verwaltungsvorlage ein. Dabei weist er die Mitglieder der Bürgerschaft darauf hin, dass derjenige, der den Eigenbetrieb möchte, für die Variante 5 der Verwaltungsvorlage stimmen muss. Zu diesem Thema haben viele Beratungen stattgefunden. Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Entscheidung zwischen einer Anstalt öffentlichen Rechts oder einer GmbH zu treffen ist. Beides sind mögliche Rechtsformen, über die zu entscheiden ist.

Die Frage der Immobilien sollte später geklärt werden, wenn die Entscheidung über die Rechtsform gefallen ist.

 

Die fraktionelle Vorlage (TOP 5.22.1) der SPD-Fraktion, der Linksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und Prof. Hardtke wird durch Herrn Dr. Kerath eingebracht und begründet. Im Rahmen dieser Einbringung geht er auf die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage ein und Herr Dr. Kerath macht deutlich, dass eine klare Trennung von Immobilien und Kita-Betrieb gewollt wird. Es soll keine Diskussion über einzelne Kindertagesstätten geführt werden. Darüber soll die nach der Kommunalwahl neugewählte Bürgerschaft gleich nach der Sommerpause entsprechende Beschlüsse fassen. Herr Dr. Kerath bietet der Verwaltung sachkundige Unterstützung an.

Zwei Anträge:

- Rederecht für den Geschäftsführer der WVG mbH, Herrn Adomeit und

- namentliche Abstimmung für die eingebrachte fraktionelle Vorlage.

 

Die Einbringung der Beschlussvorlage der Bürgerliste (TOP 5.22.2) erfolgt durch Herrn Spring. Die dazugehörige Begründung wurde allen Mitgliedern der Bürgerschaft schriftlich zugestellt und an der Videowand präsentiert.

 

Im Anschluss an die Einbringung der drei vorgelegten Beschlussvorlagen schließt sich die Aussprache der Fraktionen an. Es sprechen Herr Hochschild, Herr Dr. Bartels, Herr Dr. Fassbinder und Herr Hoebel. Für die FDP-Fraktion stellt Herr Hoebel folgenden Antrag, in der fraktionellen Beschlussvorlage einen weiteren Punkt 8. aufzunehmen:

„Die Kindertagesstätten „Samuel Marschak“, „Friedrich Wolf“, „Lilo Hermann“ und „Regenbogen“ werden innerhalb der nächsten 5 Jahre sozialverträglich (ohne Personalübergang) als kommunale Einrichtungen geschlossen und die Immobilien an freie Träger veräußert.“

 

Der Präsident lässt über den Antrag zum Rederecht für Herrn Adomeit abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

Herr Adomeit, Geschäftsführer der WVG mbH bedankt sich für das Rederecht. Es wäre schön gewesen, wenn er bereits im Vorfeld in die Gespräche einbezogen worden wäre. Da eine gGmbH nicht den Zweck erfüllt, Gewinne zu erzielen, wird er diesbezüglich keine Äußerungen machen. Die WVG mbH, der er vorsteht, hat einen Wirtschaftsplan, der beschlossen ist. Das bedeutet, dass bei der WVG mbH für die Kitas keine Gelder vorgesehen sind. Über anfallende Mieten trifft er keine Aussagen. Das müsste erst geprüft werden, wenn die Kitas an die WVG mbH übertragen werden.

 

 

Herr Liskow lässt über das Rederecht für Frau Wanke, Personalratsvorsitzende der Stadtverwaltung, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung beschlossen

 

Frau Wanke setzt sich für die Erzieherinnen der Hansestadt Greifswald ein, die auch bereit sind, Veränderungen mitzutragen und sich mit einzubringen. Frau Wanke bittet die Bürgerschaftsmitglieder, den Eigenbetrieb (Variante 5 der Verwaltungsvorlage) zu favorisieren. Sollte es zu einer anderen Entscheidung kommen, appelliert sie, sich die Verträge mit den Erzieherinnen genau anzusehen und den TVöD anzuwenden.

 

Es schließt sich die allgemeine Aussprache der Bürgerschaftsmitglieder zu allen drei Tagesordnungspunkten an. Es sprechen Herr Spring, Herr Prof. Hardtke, Herr Burmeister, Herr Adomeit, Frau Wanke, Herr Radicke, Herr Dr. Meyer, Herr Dr. Bartels, Herr Dr. Kasbohm, Herr Aé, Frau Socher, Herr Dembski, Herr Ratjen und Herr Hochschild.

 

Herr Hochschild beantragt für die CDU-Fraktion und die Bürgerliste eine Auszeit.

 

Auszeit von 21:07 Uhr bis 21:10 Uhr

 

Herr Liskow schlägt hinsichtlich der Abstimmung folgende im Präsidium abgestimmte Verfahrensweise vor:

Als erstes wird die Vorlage der Bürgerliste (TOP 5.22.2) zur Abstimmung gestellt, danach der FDP-Antrag. Über den fraktionellen Antrag (TOP 5.22.1) wird namentlich abgestimmt. Sollte dieser Beschlussantrag keine Mehrheit bekommen, wird über die Verwaltungsvorlage abgestimmt.

-          kein Widerspruch

 

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschlussantrag der Bürgerliste abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Verwaltung der UHGW eine Änderung der Rechtsform- und Organisationsform der Kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Pkt. 1. – 5.) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt.

1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst. Es wird eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die kommunalen Kitas und Horte betreibt.

 

2. Die Immobilien werden dieser gGmbH übertragen. Falls dabei Grunderwerbssteuern anfallen, werden diese als Zuschuss von der Hansestadt Greifswald getragen.

 

3.  Für die gGmbH werden die zwei Leitungspositionen für die pädagogische sowie für die kaufmännische Geschäftsführung bundesweit ausgeschrieben. Es wird ein Aufsichtsrat entsprechend den Regelungen der Kommunalverfassung gebildet.

 

4. Die Verwaltung prüft, ob die bereits seit längerem gestellten Anträge für die Überführung der KiTas „Friedrich Wolf“ (Kinderschutzbund) sowie „Samuel Marshak“ (Institut für Leben und Lernen) in freie Trägerschaft im Vorfeld der gGmbH Bildung realisiert  werden können. Wenn ja, sollten diese Anträge umgesetzt werden.


5. In der Aufbauphase der gGmbH sollte, wenn notwendig, auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt

 

Daraufhin lässt der Präsident über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen, in der fraktionellen Vorlage einen weiteren Punkt 8. aufzunehmen:

 

„Die Kindertagesstätten „Samuel Marschak“, „Friedrich Wolf“, „Lilo Hermann“ und „Regenbogen“ werden innerhalb der nächsten 5 Jahre sozialverträglich (ohne Personalübergang) als kommunale Einrichtungen geschlossen und die Immobilien an freie Träger veräußert.“

 

Abstimmungsergebnis: bei 20 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und

    1 Stimmenthaltung abgelehnt

 

Da Widerspruch aus dem Sitzungsraum erhoben wird, wird die Abstimmung wiederholt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 19 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und

    1 Stimmenthaltung abgelehnt

 

Daraufhin lässt der Präsident über folgenden fraktionellen Beschlussantrag in ungeänderter Form namentlich abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass der Oberbürgermeister eine Änderung der Rechts- und Organisationsform der kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Punkte 1 – 7) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt:

1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst, Es wird ein Betriebsunternehmen gebildet, das die Kitas und Horte betreibt. Die Immobilien werden entweder der WVG übertragen (Vorzugsvariante) oder es wird ein Besitzunternehmen gebildet.

 

2. Wenn die Übertragung der Immobilien an die WVG grunderwerbsteuerneutral erfolgen kann, verwaltet die WVG die Immobilien, vermietet sie an das Betriebsunternehmen und verwendet die eingehenden Mieten ausschließlich für den Erhalt der Immobilien sowie zur Sanierung der Gebäude. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet sich die für eine notwendige Sanierung darüber hinaus notwendigen Mittel der WVG zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

3.  Das Betriebsunternehmen nach 1. wird  in der Rechtsform eines Eigenbetriebes der Universitäts- Und Hansestadt Greifswald geführt. Die Stellen für die Betriebsleitung sind bundesweit auszuschreiben. Für dieses Unternehmen ist ein Werksauschuss zu bilden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt beim Finanzamt Greifswald eine verbindliche Zusage gemäß den Verwaltungsregelungen zu § 204 Abgabenordnung zu der Frage der grunderwerbsteuerneutralen Einbringung der Immobilien in die WVG zu beantragen.

 

5. Sollte die Auskunft des Finanzamtes Greifswald zu der unter 4. beantragten Zusage keine für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald grunderwerbsteuerneutrale Einbringung der Immobilien in die WVG erlauben, ist folgende Ausgestaltung der Rechtsformen zu wählen:

 

.a) Das Besitzunternehmen wird in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt und erhält einen Werksausschuss. Es wird per Satzung sichergestellt, dass die an den Eigenbetrieb zu zahlenden Mieten ausschließlich für die Sanierung der Gebäude eingesetzt werden. Der Eigenbetrieb wird seine Aufgaben über einen Dienstleistungsvertrag von einem Dritten erfüllen lassen, wobei angestrebt wird, damit die WVG zu beauftragen. Außerdem verpflichtet sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den zur Sanierung der Gebäude nötigen Betrag dem Eigenbetrieb aus dem übrigen Haushalt zuzuführen.

 

b) Das Betriebsunternehmen wird in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Für dieses Unternehmen ist ein auch mit Arbeitnehmer- sowie Elternvertreter besetzter Verwaltungsrat zu bilden. Dabei ist die Anwendung des TVöD in seiner jeweils geltenden Fassung ebenso sicherzustellen, wie die Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen.
6. Bei der Realisierung der unter 5. genannten Rechtsform sind die Leitungspositionen bundesweit auszuschreiben.

 

7. In der Aufbauphase des Betriebsunternehmens sollte, wenn notwendig auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.

 

 

 Jost  ja

Dr. Bartels Gerhard  ja

Behrendt Ursula  ja

Berger Ulrike  ja

Dr. Bittner Ullrich  ja

Bleckmann André  ja

Braun Norbert  ja

Burmeister Ulf  nein

Cymek Erich  nein

Dr. Fassbinder Stefan  ja

Dr. Fassbinder Frauke  ja

Dr. Hardtke Frank  ja

Görs Yvonne  ja

Heinrich Marion  ja

Hochschild  Axel  nein

Hoebel Torsten  ja

Jochens Wolfgang nein

Dr. Joecks Wolfgang ja

Dr. Kasbohm Jörn  ja

Dr. Kerath Andreas  ja

Köhler Christian ja

Kühn Carola  ja

Kruse Christian nein

Dr. Kühne Lüer  nein

Kummerow Marian  ja

Lembke Anne  ja

Liedtke Jürgen  nein

Liskow Egbert  nein

Liskow Franz-Robert nein

Littmann Dirk  ja

Dr. Meyer Thomas  nein

Multhauf Peter  ja

Mundt Thomas  nein

Radicke Christian nein

Ratjen Sebastian ja

Reuhl Anja  ja

Socher Birgit  ja

Spring Ludwig  nein

Dr. Steffens Rainer  nein

Dr. Stegemann Harald  ja

Thonack Mechthild nein

Ziola Ingo  nein

 

Abstimmungsergebnis: bei 26 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen

    beschlossen

    Der Beschluss erhält die Nr.: B689-37/13.

 

Damit entfällt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage.

 

Reduzieren

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass der Oberbürgermeister eine Änderung der Rechts- und Organisationsform der kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Punkte 1 – 7) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt:

 

1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst, Es wird ein Betriebsunternehmen gebildet, das die Kitas und Horte betreibt. Die Immobilien werden entweder der WVG übertragen (Vorzugsvariante) oder es wird ein Besitzunternehmen gebildet.
 

2. Wenn die Übertragung der Immobilien an die WVG grunderwerbsteuerneutral erfolgen kann, verwaltet die WVG die Immobilien, vermietet sie an das Betriebsunternehmen und verwendet die eingehenden Mieten ausschließlich für den Erhalt der Immobilien sowie zur Sanierung der Gebäude. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet sich die für eine notwendige Sanierung darüber hinaus notwendigen Mittel der WVG zusätzlich zur Verfügung zu stellen.


3.  Das Betriebsunternehmen nach 1. wird  in der Rechtsform eines Eigenbetriebes der Universitäts- Und Hansestadt Greifswald geführt. Die Stellen für die Betriebsleitung sind bundesweit auszuschreiben. Für dieses Unternehmen ist ein Werksauschuss zu bilden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt beim Finanzamt Greifswald eine verbindliche Zusage gemäß den Verwaltungsregelungen zu § 204 Abgabenordnung zu der Frage der grunderwerbsteuerneutralen Einbringung der Immobilien in die WVG zu beantragen.

 

5. Sollte die Auskunft des Finanzamtes Greifswald zu der unter 4. beantragten Zusage keine für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald grunderwerbsteuerneutrale Einbringung der Immobilien in die WVG erlauben, ist folgende Ausgestaltung der Rechtsformen zu wählen:

 

.a) Das Besitzunternehmen wird in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt und erhält einen Werksausschuss. Es wird per Satzung sichergestellt, dass die an den Eigenbetrieb zu zahlenden Mieten ausschließlich für die Sanierung der Gebäude eingesetzt werden. Der Eigenbetrieb wird seine Aufgaben über einen Dienstleistungsvertrag von einem Ditten erfüllen lassen, wobei angestrebt wird, damit die WVG zu beauftragen. Außerdem verpflichtet sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den zur Sanierung der Gebäude nötigen Betrag dem Eigenbetrieb aus dem übrigen Haushalt zuzuführen.

 

b) Das Betriebsunternehmen wird in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Für dieses Unternehmen ist ein auch mit Arbeitnehmer- sowie Elternvertreter besetzter Verwaltungsrat zu bilden. Dabei ist die Anwendung des TVöD in seiner jeweils geltenden Fassung ebenso sicherzustellen, wie die Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen.

6. Bei der Realisierung der unter 5. genannten Rechtsform sind die Leitungspositionen bundesweit auszuschreiben.

 

7. In der Aufbauphase des Betriebsunternehmens sollte, wenn notwendig auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.

 

 

 

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