16.12.2013 - 5.22.2 weiterer Änderungsantrag zur Grundsatzentscheid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Folgende drei Vorlagen werden in einer verbundenen Aussprache behandelt: |
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Zu TOP: 5.22 und TOP: 5.22.1 und TOP: 5.22.2 |
Grundsatzentscheidung zur künftigen Organisationsform der kommunalen Kindertageseinrichtungen (Verwaltungsvorlage), |
Änderung der Grundsatzentscheidung zur Organisationsform der Kitas (fraktionelle Vorlage) und |
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weiterer Änderungsantrag zur Grundsatzentscheidung zur Organisationsform der Kitas (gGmbH) (Vorlage der Bürgerliste) |
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Herr Dembski bringt die Verwaltungsvorlage ein. Dabei weist er die Mitglieder der Bürgerschaft darauf hin, dass derjenige, der den Eigenbetrieb möchte, für die Variante 5 der Verwaltungsvorlage stimmen muss. Zu diesem Thema haben viele Beratungen stattgefunden. Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Entscheidung zwischen einer Anstalt öffentlichen Rechts oder einer GmbH zu treffen ist. Beides sind mögliche Rechtsformen, über die zu entscheiden ist. Die Frage der Immobilien sollte später geklärt werden, wenn die Entscheidung über die Rechtsform gefallen ist.
Die fraktionelle Vorlage (TOP 5.22.1) der SPD-Fraktion, der Linksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und Prof. Hardtke wird durch Herrn Dr. Kerath eingebracht und begründet. Im Rahmen dieser Einbringung geht er auf die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage ein und Herr Dr. Kerath macht deutlich, dass eine klare Trennung von Immobilien und Kita-Betrieb gewollt wird. Es soll keine Diskussion über einzelne Kindertagesstätten geführt werden. Darüber soll die nach der Kommunalwahl neugewählte Bürgerschaft gleich nach der Sommerpause entsprechende Beschlüsse fassen. Herr Dr. Kerath bietet der Verwaltung sachkundige Unterstützung an. Zwei Anträge: - Rederecht für den Geschäftsführer der WVG mbH, Herrn Adomeit und - namentliche Abstimmung für die eingebrachte fraktionelle Vorlage.
Die Einbringung der Beschlussvorlage der Bürgerliste (TOP 5.22.2) erfolgt durch Herrn Spring. Die dazugehörige Begründung wurde allen Mitgliedern der Bürgerschaft schriftlich zugestellt und an der Videowand präsentiert.
Im Anschluss an die Einbringung der drei vorgelegten Beschlussvorlagen schließt sich die Aussprache der Fraktionen an. Es sprechen Herr Hochschild, Herr Dr. Bartels, Herr Dr. Fassbinder und Herr Hoebel. Für die FDP-Fraktion stellt Herr Hoebel folgenden Antrag, in der fraktionellen Beschlussvorlage einen weiteren Punkt 8. aufzunehmen: „Die Kindertagesstätten „Samuel Marschak“, „Friedrich Wolf“, „Lilo Hermann“ und „Regenbogen“ werden innerhalb der nächsten 5 Jahre sozialverträglich (ohne Personalübergang) als kommunale Einrichtungen geschlossen und die Immobilien an freie Träger veräußert.“
Der Präsident lässt über den Antrag zum Rederecht für Herrn Adomeit abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen
Herr Adomeit, Geschäftsführer der WVG mbH bedankt sich für das Rederecht. Es wäre schön gewesen, wenn er bereits im Vorfeld in die Gespräche einbezogen worden wäre. Da eine gGmbH nicht den Zweck erfüllt, Gewinne zu erzielen, wird er diesbezüglich keine Äußerungen machen. Die WVG mbH, der er vorsteht, hat einen Wirtschaftsplan, der beschlossen ist. Das bedeutet, dass bei der WVG mbH für die Kitas keine Gelder vorgesehen sind. Über anfallende Mieten trifft er keine Aussagen. Das müsste erst geprüft werden, wenn die Kitas an die WVG mbH übertragen werden.
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Herr Liskow lässt über das Rederecht für Frau Wanke, Personalratsvorsitzende der Stadtverwaltung, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung beschlossen
Frau Wanke setzt sich für die Erzieherinnen der Hansestadt Greifswald ein, die auch bereit sind, Veränderungen mitzutragen und sich mit einzubringen. Frau Wanke bittet die Bürgerschaftsmitglieder, den Eigenbetrieb (Variante 5 der Verwaltungsvorlage) zu favorisieren. Sollte es zu einer anderen Entscheidung kommen, appelliert sie, sich die Verträge mit den Erzieherinnen genau anzusehen und den TVöD anzuwenden.
Es schließt sich die allgemeine Aussprache der Bürgerschaftsmitglieder zu allen drei Tagesordnungspunkten an. Es sprechen Herr Spring, Herr Prof. Hardtke, Herr Burmeister, Herr Adomeit, Frau Wanke, Herr Radicke, Herr Dr. Meyer, Herr Dr. Bartels, Herr Dr. Kasbohm, Herr Aé, Frau Socher, Herr Dembski, Herr Ratjen und Herr Hochschild.
Herr Hochschild beantragt für die CDU-Fraktion und die Bürgerliste eine Auszeit.
Auszeit von 21:07 Uhr bis 21:10 Uhr
Herr Liskow schlägt hinsichtlich der Abstimmung folgende im Präsidium abgestimmte Verfahrensweise vor: Als erstes wird die Vorlage der Bürgerliste (TOP 5.22.2) zur Abstimmung gestellt, danach der FDP-Antrag. Über den fraktionellen Antrag (TOP 5.22.1) wird namentlich abgestimmt. Sollte dieser Beschlussantrag keine Mehrheit bekommen, wird über die Verwaltungsvorlage abgestimmt. - kein Widerspruch
Damit lässt der Präsident über folgenden Beschlussantrag der Bürgerliste abstimmen: |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Verwaltung der UHGW eine Änderung der Rechtsform- und Organisationsform der Kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Pkt. 1. – 5.) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt.
1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst. Es wird eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die kommunalen Kitas und Horte betreibt. 2. Die Immobilien werden dieser gGmbH übertragen. Falls dabei Grunderwerbssteuern anfallen, werden diese als Zuschuss von der Hansestadt Greifswald getragen.
3. Für die gGmbH werden die zwei Leitungspositionen für die pädagogische sowie für die kaufmännische Geschäftsführung bundesweit ausgeschrieben. Es wird ein Aufsichtsrat entsprechend den Regelungen der Kommunalverfassung gebildet.
4. Die Verwaltung prüft, ob die bereits seit längerem gestellten Anträge für die Überführung der KiTas „Friedrich Wolf“ (Kinderschutzbund) sowie „Samuel Marshak“ (Institut für Leben und Lernen) in freie Trägerschaft im Vorfeld der gGmbH Bildung realisiert werden können. Wenn ja, sollten diese Anträge umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: bei 16 Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt
Daraufhin lässt der Präsident über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen, in der fraktionellen Vorlage einen weiteren Punkt 8. aufzunehmen:
„Die Kindertagesstätten „Samuel Marschak“, „Friedrich Wolf“, „Lilo Hermann“ und „Regenbogen“ werden innerhalb der nächsten 5 Jahre sozialverträglich (ohne Personalübergang) als kommunale Einrichtungen geschlossen und die Immobilien an freie Träger veräußert.“
Abstimmungsergebnis: bei 20 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt
Da Widerspruch aus dem Sitzungsraum erhoben wird, wird die Abstimmung wiederholt.
Abstimmungsergebnis: bei 19 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt
Daraufhin lässt der Präsident über folgenden fraktionellen Beschlussantrag in ungeänderter Form namentlich abstimmen: |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass der Oberbürgermeister eine Änderung der Rechts- und Organisationsform der kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Punkte 1 – 7) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt:
1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst, Es wird ein Betriebsunternehmen gebildet, das die Kitas und Horte betreibt. Die Immobilien werden entweder der WVG übertragen (Vorzugsvariante) oder es wird ein Besitzunternehmen gebildet. 2. Wenn die Übertragung der Immobilien an die WVG grunderwerbsteuerneutral erfolgen kann, verwaltet die WVG die Immobilien, vermietet sie an das Betriebsunternehmen und verwendet die eingehenden Mieten ausschließlich für den Erhalt der Immobilien sowie zur Sanierung der Gebäude. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet sich die für eine notwendige Sanierung darüber hinaus notwendigen Mittel der WVG zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
3. Das Betriebsunternehmen nach 1. wird in der Rechtsform eines Eigenbetriebes der Universitäts- Und Hansestadt Greifswald geführt. Die Stellen für die Betriebsleitung sind bundesweit auszuschreiben. Für dieses Unternehmen ist ein Werksauschuss zu bilden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt beim Finanzamt Greifswald eine verbindliche Zusage gemäß den Verwaltungsregelungen zu § 204 Abgabenordnung zu der Frage der grunderwerbsteuerneutralen Einbringung der Immobilien in die WVG zu beantragen.
5. Sollte die Auskunft des Finanzamtes Greifswald zu der unter 4. beantragten Zusage keine für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald grunderwerbsteuerneutrale Einbringung der Immobilien in die WVG erlauben, ist folgende Ausgestaltung der Rechtsformen zu wählen:
.a) Das Besitzunternehmen wird in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt und erhält einen Werksausschuss. Es wird per Satzung sichergestellt, dass die an den Eigenbetrieb zu zahlenden Mieten ausschließlich für die Sanierung der Gebäude eingesetzt werden. Der Eigenbetrieb wird seine Aufgaben über einen Dienstleistungsvertrag von einem Dritten erfüllen lassen, wobei angestrebt wird, damit die WVG zu beauftragen. Außerdem verpflichtet sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den zur Sanierung der Gebäude nötigen Betrag dem Eigenbetrieb aus dem übrigen Haushalt zuzuführen.
b) Das Betriebsunternehmen wird in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Für dieses Unternehmen ist ein auch mit Arbeitnehmer- sowie Elternvertreter besetzter Verwaltungsrat zu bilden. Dabei ist die Anwendung des TVöD in seiner jeweils geltenden Fassung ebenso sicherzustellen, wie die Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen.
7. In der Aufbauphase des Betriebsunternehmens sollte, wenn notwendig auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.
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Aé Jost ja Dr. Bartels Gerhard ja Behrendt Ursula ja Berger Ulrike ja Dr. Bittner Ullrich ja Bleckmann André ja Braun Norbert ja Burmeister Ulf nein Cymek Erich nein Dr. Fassbinder Stefan ja Dr. Fassbinder Frauke ja Dr. Hardtke Frank ja Görs Yvonne ja Heinrich Marion ja Hochschild Axel nein Hoebel Torsten ja Jochens Wolfgang nein Dr. Joecks Wolfgang ja Dr. Kasbohm Jörn ja Dr. Kerath Andreas ja Köhler Christian ja Kühn Carola ja Kruse Christian nein Dr. Kühne Lüer nein Kummerow Marian ja Lembke Anne ja Liedtke Jürgen nein Liskow Egbert nein Liskow Franz-Robert nein Littmann Dirk ja Dr. Meyer Thomas nein Multhauf Peter ja Mundt Thomas nein Radicke Christian nein Ratjen Sebastian ja Reuhl Anja ja Socher Birgit ja Spring Ludwig nein Dr. Steffens Rainer nein Dr. Stegemann Harald ja Thonack Mechthild nein Ziola Ingo nein
Abstimmungsergebnis: bei 26 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen beschlossen Der Beschluss erhält die Nr.: B689-37/13.
Damit entfällt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage. |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Verwaltung der UHGW eine Änderung der Rechtsform- und Organisationsform der Kommunalen Kindertagesstätten in nachfolgender Weise (Pkt. 1. – 5.) vorbereitet und der Bürgerschaft baldmöglichst zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt.
1. Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst. Es wird eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die kommunalen Kitas und Horte betreibt.
2. Die Immobilien werden dieser gGmbH übertragen. Falls dabei Grunderwerbssteuern anfallen, werden diese als Zuschuss von der Hansestadt Greifswald getragen.
3. Für die gGmbH werden die zwei Leitungspositionen für die pädagogische sowie für die kaufmännische Geschäftsführung bundesweit ausgeschrieben. Es wird ein Aufsichtsrat entsprechend den Regelungen der Kommunalverfassung gebildet.
4. Die Verwaltung prüft, ob die bereits seit längerem gestellten Anträge für die Überführung der KiTas „Friedrich Wolf“ (Kinderschutzbund) sowie „Samuel Marshak“ (Institut für Leben und Lernen) in freie Trägerschaft im Vorfeld der gGmbH Bildung realisiert werden können. Wenn ja, sollten diese Anträge umgesetzt werden.
5. In der Aufbauphase der gGmbH sollte, wenn notwendig, auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.