03.03.2014 - 5.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.201...

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Beratung

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Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Herr Mundt informiert, dass die Eröffnungsbilanz erst in einer Sondersitzung am 17. März 2014 zusammen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt wird. In der heutigen Sitzung erläutert Herr Maas die Vorgehensweise der Prüfung der Eröffnungsbilanz und macht auf Feststellungen aufmerksam.

 

Frau Socher erklärt, dass am 17. März 2014 Fraktionssitzung ist. Es wird um einen neuen Termin gebeten.

 

Herr Mundt antwortet, dass ein neuer Termin nach Rücksprache mit den Fraktionen festgelegt wird.

 

Herr Wille erläutert eine Nachfrage von Frau Socher aus der Sitzung vom 27. Januar 2014 zur Erfassung des Krans in der Bilanz.

Der Kran steht gar nicht in der Bilanz, da er mittlerweile den Stadtwerken gehört. Lediglich die Kranbahn und das Gleis wurden erfasst.

 

Herr Maas informiert über die stichprobenartige Untersuchung der Eröffnungsbilanz.

Seit Ende 2011 läuft die Prüfung. Grundlage dafür sind die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der UHGW, sowie Arbeitsrichtlinien und die Hilfe der „Frühstarter“, die bereits seit 2008 auf die doppische Buchführung umgestellt haben.

 

18.12 Uhr betritt Herr Braun den Raum, somit sind nun 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Braun fragt, ob der Ansatz der Bilanzposition der Verkehrswert ist.

 

Herr Maas antwortet, dass die allgemeinen Bewertungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehen und sofern diese nicht mehr ermittelbar sind, wird ein Ersatzwert (fiktive Anschaffungs- und Herstellungswert) genommen.

 

Herr Maas informiert, dass die Eröffnungsbilanz einen Anhang hat mit Bewertungsbesonderheiten der einzelnen Bilanzpositionen. Dieser ist derzeit in Bearbeitung.

Der Anhang hat nochmals 4 Anlagen (Anlagenspiegel, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht und die Übersicht über die Haushaltsermächtigungen im vergangenen Haushaltsjahr). Diese werden formell geprüft.

 

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