04.03.2014 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di., 04.03.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.3. |
Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang)
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Herr Kaiser bringt die Vorlage ein.
Herr Dr. Bittner bittet um die Beantwortung folgender Punkte durch das Stadtbauamt, die während der Sitzung nicht abschließend geklärt wurden:
A Die Angabe „50% der Gesamtlänge“ bezieht sich auf die Länge der Grundstücksgrenze.
A Die Höhe von Hecken ist an keiner Stelle auf max. 2 Meter festgesetzt. Es sind jedoch Pflanzqualitäten vorgeschrieben, also die Größe und Qualität der Gehölze zum Pflanzzeitpunkt.
A Während des Betriebes der Brauerei diente der Brunnen der Wasser-Gewinnung für die Getränkeproduktion. Künftig wird dieser Brunnen keine Funktion mehr haben, so dass er im oberen Bereich abgetragen und anschließend verschüttet wird.
A Folgende Maßnahmen sind für den Verlust des Fledermauswinterquartiers im Geltungsbereich des B-planes vorgesehen/ festgesetzt:
Die Festsetzungen müssen im Falle einer Sanierung der Villa vom Eigentümer in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eingehalten bzw. fristgerecht umgesetzt werden. Die Verfügbarkeit eines Kellers am Karl-Marx-Platz ist noch zu prüfen. Sollte ein Keller nicht zur Verfügung stehen, ist nach Alternativen zu suchen. Ggf. wird ein Ausnahmeverfahren notwendig. Im Ausnahmeverfahren würden ähnliche Auflagen formuliert, lediglich der räumliche Zusammenhang zwischen bestehendem Quartier und Ersatzquartier könnte unter bestimmten Voraussetzungen gelockert werden. Die Beschlussvorlage wird einstimmig (10 Ja- Stimmen) angenommen. |