24.03.2014 - 6.4 Verwendung von Fraktionszuwendungen

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Beratung

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Verwendung von Fraktionszuwendungen

B709-39/14

 

 

Herr Bleckmann bringt als Vorsitzender die Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsausschusses ein und gibt entsprechende Erläuterungen.

Die bisher gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Inzwischen wurden Erfahrungen gesammelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschäftigt sich seit fast einem Jahr mit dieser Thematik. Letztlich gab es drei Schwerpunkte, die zur Diskussion standen:               - Getränke und Bewirtungen,

   - Geschenke und

   - Öffentlichkeitsarbeit:

Die vorgelegte Beschlussvorlage stellt einen Konsens aller Fraktionen dar, bis auf die Ausgabeart „Öffentlichkeitsarbeit“.

 

Zu dieser Ausgabeart bringt Herr Spring für die Fraktion der Bürgerliste folgenden Änderungsantrag ein, der allen Bürgerschaftsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen vorgelegt wurde:

 

 

In der Tabelle zu den Fraktionszuwendungen wird unter der Ausgabeart "Öffentlichkeitsarbeit" in der Spalte "Bemerkungen" im entsprechenden Feld folgender Satz vorangestellt:
"Je Fraktion werden Kosten bis zu einem Betrag von max. 10% der jährlichen Fraktionsmittel anerkannt."

 

Daraufhin äußert sich Herr Hochschild gegen diese Beschränkung, weil er der Meinung ist, dass die Fraktion selbst entscheiden soll, auf welche Ausgabeart die Fraktion den Schwerpunkt setzen will.

 

Der Präsident stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

Herr Liskow lässt über den Änderungsantrag der Bürgerliste abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Deshalb stellt der Präsident folgenden ausgereichten Beschlussantrag ohne Änderung zur Abstimmung:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Fraktionen im Umgang mit den Fraktions-zuwendungen.

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Fraktionen im Umgang mit den Fraktions-zuwendungen.

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

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