09.10.2014 - 7.2 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

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Wortprotokoll

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Prüfung des Anspruchs auf die Übernahme des Teilnahmebeitrages für die kommunalen Kindertageseinrichtungen

Dez.  III,  Amt 40

 

Frau Felkl stellt die Beschlussvorlage vor. Zielstellung ist es, die Fallbearbeitung zur Prüfung des Anspruchs auf die Übernahme des Teilnahmebeitrages für die kommunalen Kindertageseinrichtungen weiterhin bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzunehmen und damit effizient und bürgerfreundlich zu gestalten. Der Vertrag stellt die Rechtsmäßigkeit der Verwaltungsakte in diesem Aufgabenbereich her und legitimiert die Aufgabenwahrnehmung durch die Hansestadt Greifswald.

Herr Krüger bittet um Auskunft, ob die UHGW die Bearbeitung bisher gemacht hat und ob die Dienstleistung durch den Landkreis refinanziert wurde. Frau Felkl erläutert, dass die Dienstleistung bisher durch die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung übernommen wurde und der Kreis diese Dienstleistung refinanziert hat. Der Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages soll zu klaren rechtlichen Verhältnissen führen. 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage 06/94.

Abstimmung :  ja - einstimmig

 

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