30.09.2014 - 11 Informationen der/des Vorsitzenden

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Wortprotokoll

Einladung zum Vor-Ort-Termin am Objekt „Fähre“ am 08.10.2014 um 17:00 Uhr

Die WGG e.G. möchte über den aktuellen Stand möglicher Sanierungsarbeiten informieren.

 

 

Information über die Fällung einer Eiche in der Dorfstraße Nr.11 a in Wieck

Eine erneute Untersuchung der ortsprägenden Stieleiche hat ergeben, dass der Baum nicht mehr verkehrssicher ist. (Fotos wurden beigefügt)

Da er dicht an zwei Wohnhäusern steht, ist eine Fällung aus Sicherheitsgründen unumgänglich.

 

Die OTV stimmt der Fällung zu, mit der Auflage einer Ersatzpflanzung.

 

 

Sturmflutschutz Greifswald; Deichbau Wieck

Antwort des StALU Vorpommern auf die Fragen der OTV:

 

  1. Dauer der Bauzeit

 Derzeit wird nur die Vorlandbefestigung des zukünftigen Deiches Wieck  hergestellt. Sie besteht aus einer Spundwand als Fußsicherung und               einer               Geröllvorschüttung. Fertigstellungstermin ist die 37. KW 2014.

 Die Bauausführung wird derzeit erschwert und auch deutlich verteuert  durch               angetroffene illegal entsorgte Hausmüll- und Bauschuttreste, die               der               Entsorgung bedürfen. Die eigentlichen Deichbauarbeiten werden               dann in Abhängigkeit der noch benötigten Baustraße ab Frühjahr 2015               erfolgen.

 

  1. Gestaltung des Deiches

 Hier hat sich nur die Fußsicherung geändert. Wegen der im Vergleich  zum               Deich Eldena exponierteren Lage wird der seeseitige Deichfuß,               wie oben geschildert gesichert.

 

Vorschlag der OTV:

Der Deichkronenweg sollte als Belag eine Asphaltdecke wie der Deichweg in Eldena erhalten

Den Deichkronenweg können Spaziergänger künftig von der Dorfstraße über eine Böschungstreppe erreichen. Im südlichen Bereich ist eine binnenseitige Aufstiegsberme vorgesehen, die von der Promenade in Wieck auf den Deich führt. Die nördliche Anbindung in Richtung Ladebow wird zurückgebaut.

 

Einwand der OTV:

Gerade die nördliche Anbindung von Ladebow ist eine beliebte Wanderroute und sollte dringend erhalten bleiben. Es vorauszusehen, dass dort ein „Trampelpfad entstehen wird. Die OTV fordert, dass der bisherige Weg wieder neu gebaut wird

 

 

Zugang zum Grundstück 16/1

Die Auflage Nr.54 im Planfeststellungsbeschluss zum Projekt Sturmflutschutz wurde bei der bereits erstellten Ausführungsplanung ausgearbeitet.

Eine Zufahrt zum Grundstück 16/1 vom Hafen Ladebow wird als problematisch angesehen. Bei einer grundsätzlichen Änderung der Verkehrsführung  wäre der Aspekt der Hafenentwicklung insgesamt zu berücksichtigen. Es gab bisher keinen öffentlichen Verkehr im Hafen Ladebow. Weiterhin soll durch die Absperrung zwischen dem Hafen Ladebow und dem Wendehammer eine widerrechtliche Nutzung des Deichverteidigungsweges verhindert werden.