27.10.2014 - 6.40 Vorbereitung einer Beschlussvorlage zur Einbrin...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einhaltung der Beratungsfolge in den Ausschüssen zur Sitzung der Bürgerschaft am 8. Dezember 2014 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und einzubringen, die alternativ zur Entscheidung stellt

a)        die Einbringung der bisher als Kindertagesstätten und Horte genutzten Immobilien als kapitalerhöhende Sacheinlage in die WVG mbH oder

b)        die Einbringung der bisher als Kindertagesstätten und Horte genutzten Immobilien in den neu zu gründenden Eigenbetrieb.

 

In dem Beschlussvorschlag sind für beide Alternativen darzulegen:

         die rechtlichen Bedingungen;

         die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt;

         die wirtschaftlichen Auswirkungen für die WVG;

         die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den zu gründenden Eigenbetrieb;

         die Auswirkungen auf die von der Stadt und den Eltern zu übernehmenden Kostenbeiträge.

 

Es ist um eine Stellungnahme der Kreisverwaltung des Kreises Vorpommern-Greifwald zu bitten hinsichtlich der Kostentransparenz beider Alternativen und der Höhe der sonst üblichen Miet- bzw. Raumkosten von Kindertagesstäten und Horten in freier Trägerschaft. Diese Stellungnahme ist der Beschlussvorlage beizufügen.

 

Der Beschlussvorlage ist mit einer begründeten Entscheidungsempfehlung des Oberbürgermeisters zu versehen.

Sollten Schließungen und/oder Zusammenlegungen einzelner Kindertagesstätten oder Horte empfohlen werden, welche eine weitere Nutzung der jeweiligen Immobilie zum bisherigen Zweck nicht mehr erfordert, so ist auch dies zu begründen.

 

 

gez.

Prof. Dr. Frank Hardtke

für alle einbringenden Fraktionen