06.10.2014 - 6.1 Jahresabschluss 2013 des See- und Tauchsportzen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo, 06.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Wortprotokoll
Herr Schult weist darauf hin, dass die Wirtschaftprüfungsgesellschaft für diesen Jah-resabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Er empfiehlt, den Verlust aus der allgemeinen Rücklage des STZ auszugleichen.
Diese Möglichkeit besteht letztmalig.
Das Jahresergebnis ist trotz aller Bemühungen nicht zufriedenstellend. Es besteht ein Jahresfehlbetrag ohne Sonderabschreibung von 365 TEUR, im Vorjahr waren es 302 TEUR. Der Umsatz hat sich um 30 TEUR erhöht. Dem gegenüber stehen Ausgaben bei gestiegenen Personalausgaben, durch Tariferhöhungen, und bei Maßnahmen der Werterhaltung. 77 TEUR mussten für Reparaturen und Werftinstandsetzung ausge-geben werden. Im Jahr 2013 hat das noch keine Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der UHGW Greifwald. Es wurde eine Sonderabschreibung von 387 TEUR vorgeschlagen und dieses mit einer dauerhaften Wertminderung begründet. In den nächsten Jahren soll die Abschreibungssumme von 77 TEUR auf 28 TEUR sin-ken, sodass die Ergebnisse besser werden.
Auch mit der Durchführung der Ideenwerkstatt ergibt sich in diesem Jahr weiterhin für das STZ ein Defizit. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist beim Jahresabschluss 2013 zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen gewesen, da der ursprünglich bilanzierte Wert der „Greif“ nicht mehr den Vorgaben entsprach.
Herr Schult betont, dass das Instrument der außerplanmäßigen Abschreibung kein Wahlrecht ist. Die Voraussetzungen lagen bei dem Jahresabschluss 2012 noch nicht vor. Der Grund dafür war, die defizitäre Situation und die Klärung der Versicherung der „Greif“. Erst in diesem Jahr konnte geklärt werden, dass die Greif zu guten Kon-ditionen Kasko-versichert ist.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen entlasten in den künftigen Wirtschaftsjahren die Stadt und auch das STZ. Bei einer buchhalterischen Restnutzung bedeutet das für die Jahre 2014 bis 2022 eine Entlastung von 388 TEUR.
Auf Nachfrage erklärt Herr Schult, dass die „Greif“ nach Abschreibung jetzt noch ei-nen Restwert von 200 TEUR besitzt.
Frau Teetz erläutert, dass aufgrund der jahrlangen defizitären Situation des Schiffes der Wirtschaftsprüfer den Hinweis gegeben hatte, aus kaufmännischer Sicht die Werthaltigkeit zu prüfen.
Die Prüfung ergab, dass aufgrund nur halbjährliche Törnerlöse und einer nicht 100 %igen Auslastung abgeschätzt werden muss, ob der in der Bilanz aufgeführte Wert richtig ist. Diese Betrachtung hat ergeben, dass es um den genannten Betrag abzu-schreiben ist. Das Gutachten, welches ursprünglich erstellt wurde, existiert aus dem Jahr 2005.
Herr Dr. König betont, dass die „Greif“ unserer Stadt erhalten bleiben soll. Außer Frage steht, dass Kosten reduziert werden müssen. In der „Zukunftswerkstatt Greif“ sollen Modelle für eine weitere Betreibung ohne große Zuschüsse entworfen werden. Am 18. November sollen die zusammengefassten Ergebnisse präsentiert werden.
Herr Dr. Fassbinder erklärt zum Abschluss der Diskussion, dass die Stadtbibliothek und auch das Theater städtische Zuschüsse erhalten. Wichtig ist, dass die Höhe des Zuschusses klar formuliert wird. Auf keinen Fall sollten die Probleme auf Kosten des Personals bei den Tariferhöhungen ausgetragen werden.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
2 Gegenstimmen
6 Stimmenthaltungen