10.11.2014 - 7.3 Gründung der Greifswald Marketing GmbH

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Wortprotokoll

TOP 7.3.

 

06/170

 

 

Gründung der Greifswald Marketing GmbH

 

Die Vorbereitung zur Gründung der Greifswald Marketing GmbH wurde gemeinsam mit dem Stadtmarketingverein (SMV) unter Einbeziehung des Vereins Greifswalder Innenstadt (VGI) und des Fremdenverkehrsvereins (FVV) durchgeführt, so Herr Wille. In den folgenden Jahren wird es für den VGI keinen Zuschuss aus dem Kernhaushalt der Stadt und für den FVV nur noch einen reduzierten Zuschuss geben. Der Aufbau des Geschäftsbetriebes der Greifswald Marketing GmbH wird stufenweise erfolgen. Diese werden von Herrn Wille näher erläutert. Für die Gründungsphase wird vorgeschlagen, Frau Anja Mirasch als Geschäftsführerin zu bestellen. Mit Gründung der GmbH soll eine öffentliche Ausschreibung des Geschäftsführerpostens stattfinden.

 

 

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kerath erklärt Herr Wille, dass alle Schritte mit dem FVV besprochen wurden. Bezüglich der Zielvorgaben schlägt Herr Dr. Kerath vor, nach erfolgreicher Etablierung der Gesellschaft den Aufgabenabgleich mit den tangierten Bereichen nicht erst 2017, sondern 2016 durchzuführen, damit die Umsetzungsphase nicht zu lang wird.

 

Durch Herrn Dr. Fassbinder wird die Einflussnahme durch die Bürgerschaft bemängelt. Herr Wille informiert, dass hier u. a. eine Einflussnahme durch die Haushaltsansätze erfolgen kann. Eine direkte Steuerungsmöglichkeit kann hier mit Zielvorgaben verknüpft werden.

 

Herr Dr. Kerath verweist auf den § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages, wo es heißt „Die Gesellschafterversammlung gibt dem Fachbeirat eine Geschäftsordnung. In dieser werden Zusammensetzung, Aufgaben und Sitzungsablauf geregelt.“ Er möchte diesen Passus ergänzen um „nach vorheriger Abstimmung im Hauptausschuss“. Frau Teetz sagt diese Änderung zu.

 

Das Marketing der Greif mit aufzunehmen, wurde geprüft, aber zum jetzigen Zeitpunkt als für nicht umsetzbar befunden.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

                                       1 Stimmenthaltung

 

 

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