10.11.2014 - 7.2 Gründung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“

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Wortprotokoll

TOP 7.2.

 

06/175

 

 

Gründung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“

 

Frau Teetz bringt die Vorlage ein. Es werden hier die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung eines Eigenbetriebes aufgezeigt. Die Eigenbetriebssatzung orientiert sich an der Mustersatzung nach EigVO M-V, Regelungen und Ergänzungen wurden an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Bezüglich der Wertgrenzen wurde sich an die Hauptsatzung angelehnt. Analog der Besetzung der Fachausschüsse der Bürgerschaft erfolgte die Besetzung des Betriebsausschusses. Die Ansätze im Wirtschaftsplan sind weitestgehend auch im Haushaltsplan der Stadt enthalten. Dort gibt es einen Verweis, dass diese dazu dienen, die Deckung im Jahr der Gründung des Eigenbetriebes zu gewährleisten. In den nächsten Tagen wird es noch eine Änderung zum Wirtschaftsplan geben, die mit dem zukünftigen Verfahren nach der Erhebung und Abrechnung des Essengeldes zusammenhängt. Im Stellenplan ist ersichtlich, welche Stellen neben dem pädagogischen Personal aus der Verwaltung dem Eigenbetrieb zugeordnet wurden bzw. dass die Stellenübersicht noch zusätzlich mit 1,9 Stellen ergänzt wurde.

 

Zur Bestellung der Betriebsleitung gab es Bewerbungsgespräche. Für den Hauptausschuss wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet. Ein Vorschlag wird bis zur Sitzung der Bürgerschaft unterbreitet.

 

Frau Teetz informiert weiter, dass der Eigenbetrieb mit entsprechendem Eigenkapital ausgestattet werden soll. Dazu ist beabsichtigt, die mit der Aufgabe verbundenen Vermögenswerte (Immobilien und Mobilien, Ausrüstungen u. a.) an den Eigenbetrieb zu übertragen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Noack erklärt Frau Teetz, dass das pädagogische Personal geschlossen in den Eigenbetrieb überführt und sich an den Anstellungsverhältnissen nichts ändern wird.

 

Herr Dr. Fassbinder bemerkt, dass er weder in der Beschlussvorlage noch im Wirtschaftsplan erkennen kann, woher das Geld für die Sanierung der Immobilie kommen soll. Des Weiteren ist nicht schlüssig, wie die Immobilienverwaltung erfolgen wird. Frau Teetz betont, dass es Aufgabe des Eigenbetriebes sein wird, die Investitionsvorhaben in ihrem Wirtschaftsplan entsprechend einzustellen.

 

Bezüglich Kita-Kosten erklärt Herr Dembski, dass die Stadt mit dem Landkreis derzeitig in Verhandlung steht. Danach werden Gespräche zu den konkreten Höhen mit den Eltern geführt, letztlich aber wird die Bürgerschaft darüber entscheiden, ob man unabhängig vom Eigenbetrieb vollständig oder in Abstufungen umlegen wird. Insgesamt geht man davon aus, dass die Kosten weitestgehend durch die Gründung des Eigenbetriebes neutral bleiben.

 

 

 

Herr Dr. Kerath bemerkt zur Besetzung des Betriebsausschusses, dass die SPD es für sinnvoll erachtet, neben den sieben Ausschussmitgliedern jeweils auch einen Vertreter aus dem Bereich der Eltern und der Personalvertretung zu benennen. Es obliegt der Bürgerschaft, die Zahl der Mitglieder zu bestimmen, so Frau Teetz, allerdings dürfen nach Kommunalverfassung keine Mitglieder der Verwaltung sowie der Personalvertretung vertreten sein.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Dembski, dass es aufgrund des Mindestlohnes auch eine Preiserhöhung beim Essen geben wird.

 

Die Frage von Herrn Evers nach den in der Kalkulation angesetzten Personalkosten für das Verwaltungspersonal wird Frau Teetz mit dem Fachamt klären. Nach den Richtlinien sind 6 % zulässig.

 

Herr Dr. Fassbinder hat zur Betriebssatzung folgende Anmerkungen:

 

- Im § 6 Abs. 4 ist eine Wertgrenze von 200.000 EUR enthalten. Beim

  Eigenbetrieb Abwasser stehen 500.000 EUR. Wie begründet sich der

  Unterschied?

 

- Im § 9 Abs. 1 geht es um die Personalhoheit. Einmal steht hier, der

  Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter und dann entscheidet die

  Betriebsleitung. Man sollte hier die Formulierung vom Eigenbetrieb

  Abwasser übernehmen.

 

- Im § 11 Abs. 3 stehen 10.000 EUR als Wertgrenze für Investitions-

  maßnahmen. Warum stehen beim Abwasserwerk 100.000 EUR und

  warum wurde der Rahmen hier so eng gefasst?

 

Hierzu erläutert Frau Teetz: Die engen Wertgrenzen entsprechen denen im städtischen Haushalt. Außerdem ist man davon ausgegangen, dass der zu gründende Eigenbetrieb bezuschusst werden muss. Es ist jederzeit möglich, die Wertgrenzen entsprechend anzupassen. Beim Abwasserwerk ist man davon abgewichen, weil sich das Abwasserwerk aus Gebühren refinanziert und somit eine Kostendeckung vorhanden ist.

 

Bei der Personalhoheit wurde sich an die Mustersatzung angelehnt. Die Verwaltung wird sich diesen Passus noch einmal ansehen.

 

Herr Dr. Kerath beantragt, über die Punkte 1 bis 5 der Vorlage einzeln abzustimmen.

 

Punkt 1 „Gründung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 01.01.2015“

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

                                      6 Stimmenthaltungen

 

 

 

Punkt 2 „Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes (Anlagen 1 und 2) und die Besetzung des Betriebsausschusses“

 

Abstimmungsergebnis:  2 Ja-Stimme

                                       1 Gegenstimme

                                      11 Stimmenthaltungen

 

Punkt 3 „Vorläufiger Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 einschließlich des Stellenplanes für 2015 (Anlage 3)“

 

Abstimmungsergebnis:   1 Ja-Stimme

                                        1 Gegenstimme

                                       12 Stimmenthaltungen

 

Punkt 4 „Bestellung von ……….. als Betriebsleiter-/in und von …………

als Stellvertretende/r Betriebsleiter/-in“

 

keine Abstimmung

 

Punkt 5 „Übertragung des mit der Aufgabe verbundenen Vermögens einschließlich der Immobilien auf den Eigenbetrieb“

 

Abstimmungsergebnis:   6 Gegenstimmen

                                        8 Stimmenthaltungen

 

Herr Kolbe stellt die Abstimmung infrage. Lässt die Geschäftsordnung ein Aufspalten in Einzelpunkten einer Beschlussvorlage zu, wenn es vorher nicht beschlossen wurde?

 

Herr Mundt lässt über die gesamte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 14 Stimmenthaltungen

 

 

 

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