03.03.2015 - 6.1 Entgeltordnung für das Strandbad Eldena

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Wortprotokoll

Frau Au (ABS gGmbH) erläutert die Begründung für die notwendige Änderung der Entgeltordnung:

In Folge der Einführung des gesetzlichen Minestlohns muss die Stundenzahl der Mitarbeiter im Kassenbereich (geringfügig Beschäftigte, 450-€-Jobs) reduziert werden. Um jedoch den ganztägigen Betrieb weiterhin abzusichern, muss die Anzahl dieser Mitarbeiter von bisher acht um weitere sechs aufgestockt werden.

Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter, derzeitig sieben, bleibt unverändert.

 

Herr Schumann bringt folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein:

Die Entgelte bleiben unverändert bestehen. Stattdessen verzichtet die Stadt auf die Pacht und bezuschusst den Betreiber in der erforderlichen Höhe.

 

Dieser Änderungsantrag findet keine mehrheitliche Zustimmung der OTV.

 

Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:  4 Ja     2 Nein     1 Enth.

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