20.04.2015 - 8 Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitgliede...

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Wortprotokoll

Straßenreinigung

Herr Schick informiert, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Greifswald für das Ortsgebiet Riems eine Reinigungsklasse 4  vorsieht. Damit ist NUR der Winterdienst verbunden. Alles andere ist Anliegerpflicht.

Frau Genz stellt bei dieser Gelegenheit fest, dass die Bewohner am Brooker Weg offensichtlich doppelt für den Winterdienst zahlen müssen (an BBN und Stadt).

Die Umsetzung der Straßenreinigung durch die Anwohner wird in einigen Fällen (Straßenverlauf An der Wiek – Zuständigkeit BBN und Am Rundling 1) als mangelhaft eingeschätzt. Herr Schick weist darauf hin, dass das zu kontrollieren sei, die Zuständigen müssten angeschrieben werden. Sollten diese die Hinweise ignorieren, könne ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrengt werden. Gemeindearbeiter hat dort in Unkenntnis der Zuständigkeit u.a. auch die Anliegerseite gereinigt. Er bekommt in dieser Woche einen Abfallcontainer zur Verfügung gestellt, der bis Donnerstag-Nachmittag genutzt werden kann und dann wieder abgeholt wird. Abstellplatz voraussichtlich Grundstück hinter der Bushaltestelle An der Wiek 1 (Rotes Haus).

Im Anschluss wird es genaue Festlegungen zur Organisation der Straßenreinigung mit Regelungen zu den Zuständigkeiten geben.

Herr Schick wird die OTV darüber informieren.