08.12.2014 - 5.4 Finanzierung und Organisation des Theater- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 08.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- von TO gestrichen
Zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebs des Theaters in Greifswald beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen:
Der gegenwärtige Zuschuss der UHGW von 3,05 Millionen Euro zum Betrieb des Theaters Vorpommern wird ab sofort unter der Bedingung um EUR 650.000 erhöht, dass die übrigen Gesellschafter (LK VR, HST, Land Mecklenburg-Vorpommern) den entsprechenden Schritt tun. Gleichzeitig tritt die Theater Vorpommern GmbH mit den Mitarbeitern und den Gewerkschaften in Verhandlung über einen neuen Haustarifvertrag. Perspektivisch sollen die Mitarbeitenden so bald wie möglich über eine Dynamisierung der Zuschüsse nach Flächentarif bezahlt werden.
Sollte es keine derartige Erhöhung der Zuschüsse seitens aller Gesellschafter geben, wird der Oberbürgermeister der UHGW als Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH beauftragt, in konstruktive Verhandlungen mit den übrigen Gesellschaftern und der Theater- und Orchester-GmbH in Neubrandenburg und Neustrelitz sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern über Bedingungen und Umsetzung einer Fusion der östlichen Theaterhäuser zu einem Landestheater einzutreten.
Finanzierung:
Streichung Verlustausgleich Kaisersaal
Streichung Zuschuss Krematorium
Reduzierung der Ermächtigungen für Auszahlungen für Personal-, Sach- und Dienstleistungen in jedem Teilhaushalt
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage