08.12.2014 - 5.29 Verwendung von nicht verbrauchten Mitteln des K...

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Wortprotokoll

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Verwendung von nicht verbrauchten Mitteln für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
 

Die für den KUS in den Haushalt eingestellten Mittel, die im laufenden Jahr bis 31.10. nicht verbraucht wurden, sollen an gemeinnützige Vereine bzw. freie Träger ausgereicht werden, die Ermäßigungen für Leistungsberechtigte in den Bereichen Jugend, Sport, Freizeitgestaltung und Bildung gewährleistet haben.

Über die Anträge beschließt die Bürgerschaft auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Jugend und Soziales in der letzten Sitzung des Haushaltsjahres. Ein Anspruch besteht nicht.