19.01.2015 - 7.3 Einbringung der Kita-Immobilien in die WVG mbH

Beschluss:
von TO gestrichen
Reduzieren

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Übertragung der bisher als Kindertagesstätten genutzten Immobilien als kapitalerhöhende Sacheinlage in die WVG mbH.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Gesellschafter der WVG mbH und die von der Bürgerschaft entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der WVG mbH darauf hinzuwirken, dass dem Geschäftsführer der WVG mbH folgende Aufträge erteilt werden: