23.03.2015 - 5.10 Zukunft des Theaters Vorpommern GmbH

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
Reduzieren

Zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebs des Theaters Vorpommern beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen:
 

      Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich zum Erhalt des Theaters Vorpommern als 4-Sparten Stadttheater mit den derzeitigen Spielorten und setzt sich für sie ein.

 

      Die Bürgerschaft beschließt folgende Eckpfeiler für den Erhalt der Eigenständigkeit des Theaters:

-          Dynamisierung der kommunalen Mittel jährlich um 2,9% ab dem Jahr 2017 unter der Voraussetzung, dass das Land und die beiden anderen Träger ihre finanziellen Mittel ebenfalls in demselben Umfang erhöhen,

-          Ausrichtung des Inhalts künftiger Zielvereinbarungen in Anlehnung an das Autonomiemodell des Eckwertepapiers des Ministers vom 12.12.2014.

 

      Die Bürgerschaft beauftragt den Gesellschafter und die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats, im Aufsichtsrat darauf hinzuwirken,

 

-          dass dem Intendanten des Theaters Vorpommern folgende Aufträge erteilt werden:

 

a)     Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften und sonstigen Akteuren über die Einführung eines neuen Haustarifvertrags für die Jahre 2017 bis 2025, der eine jährliche Tarifsteigerung von 2% für die Belegschaft gewährleistet sowie eine jährliche Anpassung an den Flächentarifvertrag in Höhe von zusätzlich 1%,

 

b)     Vorlage eines Modells, organisatorische, kaufmännische und logistische Aufgaben aus den bisherigen beiden Gesellschaften Theater Vorpommern und Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz zusammenzuführen unter begründeter Kalkulation/Schätzung des finanziellen Einsparvolumens.

 

-          dass dem Intendanten und den Spartenleitern des Theaters Vorpommern der Auftrag erteilt wird, den Gesellschaftern kurzfristig Vereinbarungen über eine Kooperation im künstlerischen Bereich mit den jeweiligen Sparten der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg Neustrelitz vorzulegen, und zwar sowohl bezüglich eines Leistungsaustausches, einer Zusammenarbeit bei Produktionen wie auch durch gegenseitige Unterstützung bei Einzelproduktionen unter begründeter Kalkulation/Schätzung des finanziellen Einsparvolumens.