13.04.2015 - 6.16 Zeitweiliger Ausschuss Windenergie

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  1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung eines zeitweiligen Ausschusses gemäß § 7 der Hauptsatzung zur Begleitung des Diskurses über die Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in M-V und der darauf aufbauenden Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes der Planungsregion Vorpommern.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dort erarbeiteten Ergebnisse zunächst in den regionalen Planungsverband Vorpommern einzubringen und über diesen an das Land M-V, hier vertreten durch den Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens als Änderungs- und Ergänzungsvorschläge heranzutragen.
     
  3. Der Oberbürgermeister empfiehlt dem Regionalen Planungsverband eine Konzeption zur Attraktivitätssteigerung unter dem Leitgedanken „Mehrwertschöpfung“ für die Planungsregion zu erstellen und alle relevanten Zielgruppen und Partner dabei begleitend einzubeziehen.