28.09.2015 - 7.16 Uferstreifen zwischen Nordmole und „Utkiek“

Beschluss:
Variantenabstimmung
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Die Bürgerschaft beschließt alternativ:
 

a)       Das Angebot des Landes M-V, der UHGW das betreffende Flurstück 101/19 im Rahmen einer Vermögenszuordnung zu übertragen, anzunehmen.

 

b)       Das Angebot des Landes auf Vermögenszuordnung abzulehnen und die Unterhaltungs- und Sicherungspflicht beim Land M-V zu belassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot der Vermögenszuordnung nicht anzunehmen und die Unterhaltungslast beim Land M-V zu belassen.