28.09.2015 - 7.17 Familienfreundlichkeitsprüfungen

Beschluss:
Einzelabstimmung
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt Handlungsempfehlungen entsprechend des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Familienfreundlichkeit“:

 

1. Für alle Ortsteile erfolgt bis Ende 2018 eine Prüfung der Familienfreundlichkeit.
Hierfür wird festgelegt:

 Die Reihenfolge der Ortsteile legt die Familienbeauftragte in Absprache mit den Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen fest.

 Die Prüfungen erfolgen anhand der vorgelegten Prüflisten, die hiermit beschlossen werden (siehe Anlagen)

 Die Prüfungen erfolgen durch die Familienbeauftragte in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ortsteilvertretung. Über die Form mit größtmöglicher Bürgerbeteiligung entscheidet die Familienbeauftragte zusammen mit der Ortsteilvertretung.

 Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen bringen, falls erforderlich, nach erfolgter Prüfung noch innerhalb der laufenden Bürgerschaftsperiode einen Antrag mit den Handlungsempfehlungen und erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in die Ausschüsse und die Bürgerschaft ein.

 

2. Eine Familienfreundlichkeitsprüfung erfolgt zukünftig für alle Beschlussvorlagen und Fraktionsanträge. Hierfür wird festgelegt:

 Hierzu wird in die Vorlage ein Feld eingefügt: „Handlungsfelder von der Familienfreundlichkeitsprüfung sind betroffen“ ja nein

 Beschlussvorlagen der Verwaltung, in denen „Ja“ angekreuzt wurde, enthalten bereits bei der Einreichung eine kurze Stellungnahme zu Art und Umfang der betroffenen Kriterien bzw. Handlungsfelder sowie Handlungsempfehlungen.

 Fraktionsanträge, in denen „ja“ angekreuzt wurde, enthalten in der Sachdarstellung die Information, welche Kriterien bzw. Handlungsfelder berührt werden.

 Bei fristgerecht eingereichten Fraktionsanträgen legt die Verwaltung den Fraktionen mindestens 5 Werktage vor der Sitzung des Sozial-, Sport- und Jugendausschusses eine schriftliche Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen vor. Für Vorlagen, die erst kurz vor oder in den Ausschusssitzungen eingereicht werden, liegt die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen spätestens 5 Tage vor der Bürgerschaftssitzung vor.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Familienfreundlichkeitsprüfung auf die Fortschreibung des Rahmenplans „Innenstadt und Fleischervorstadt“ anzuwenden.

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