28.09.2015 - 7.15 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der...

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1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung, die er durch die bisher durchgeführten wirksamen Änderungen, eine Ergänzung und eine Berichtigung sowie durch nachrichtliche Übernahmen anderer Planungsträger erfahren hat, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.

 

2. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 6 Absatz 6 BauGB ortsüblich bekannt.

 Dabei ist auch die Stelle anzugeben, bei der der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderungen, eine Ergänzung und eine Berichtigung sowie die nachrichtlichen Übernahmen anderer Planungsträger erfahren hat (geänderte Fassung), auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.