28.09.2015 - 7.19 Förderung junger Familien durch Gewährung von P...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, in Abänderung des Beschlusses Drucksachen-Nr. 04/562 vom 06. November 2006, die Förderung junger Familien beim Erwerb von städtischen Grundstücken wie folgt festzulegen:

  1. Bei einem Grundstücksverkauf wird ein Kaufpreisnachlass bezogen auf den Verkehrswert in Höhe von 6 % je Kind gewährt.
  2. Bei einem Grundstückserwerb wird die maximale Förderung auf 18 % begrenzt.
  3. Bei Erwerb eines städtischen Grundstücks mittels Erbbaurecht wird eine Reduzierung des ansonsten regelmäßig zu zahlenden jährlichen Erbbauzinses von 4 % Verkehrswertes um 1 Prozentpunkt je Kind über die gesamte Laufzeit gewährt.
  4. Bei einem Erbbaurecht wird die Absenkung des Erbbauzinses um bis zu 3 %    möglich.@-><-@

 

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