28.09.2015 - 7.19 Förderung junger Familien durch Gewährung von P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.19
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 28.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- zurückverwiesen
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, in Abänderung des Beschlusses Drucksachen-Nr. 04/562 vom 06. November 2006, die Förderung junger Familien beim Erwerb von städtischen Grundstücken wie folgt festzulegen:
- Bei einem Grundstücksverkauf wird ein Kaufpreisnachlass bezogen auf den Verkehrswert in Höhe von 6 % je Kind gewährt.
- Bei einem Grundstückserwerb wird die maximale Förderung auf 18 % begrenzt.
- Bei Erwerb eines städtischen Grundstücks mittels Erbbaurecht wird eine Reduzierung des ansonsten regelmäßig zu zahlenden jährlichen Erbbauzinses von 4 % Verkehrswertes um 1 Prozentpunkt je Kind über die gesamte Laufzeit gewährt.
- Bei einem Erbbaurecht wird die Absenkung des Erbbauzinses um bis zu 3 % möglich.