28.09.2015 - 7.21 Keine Überlassung kommunaler oder eigenbetriebl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.21
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 28.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie ihre Eigenbetriebe vermieten bzw. überlassen künftig kommunale oder im Besitz der Eigenbetriebe befindliche Flächen nur noch an Zirkusbetriebe, die keine Tiere wildlebender Arten, sog. Wildtiere mitführen.
Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen vorzunehmen.
Unter „Wildtieren“ sind folgende Arten zu verstehen: Affen, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Zebras, Großkatzen.