28.09.2015 - 7.22 Förderung der Musikfabrik zur Neubeschaffung ei...

Beschluss:
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Der Bürgerschaft unterstützt die Musikfabrik Greifswald (Schule für Popularmusik e.V.) bei ihrem Förderantrag beim Land zur Ersatz­anschaf­fung eines Flügels mit einem Zuschuss von max. 25.000 € im Haushaltsjahr 2016.

 

Dabei werden folgende Rahmenbedingungen gesetzt:

Diese Förderung der Musikfabrik durch die Stadt muss innerhalb von 3 Jahren von der Musik­fabrik (bis 2018) vollständig zurückgezahlt werden. Dies sollte durch eine entsprechende jährliche Kürzung bereits zugesagter Zuschüsse zum Bandprojekt der Musikfabrik erfolgen. Die Musikfabrik ver­pflichtet sich, das Band-Projekt zumindest für den Rückzahlungsraum mindestens im bisherigen Umfang weiter zu führen. Vor Auszahlung der städtischen Fördersumme legt die Musikfabrik für die Jahre der dementsprechend bislang geplanten und nun zu kürzenden Zu­schüsse einen Wirtschaftsplan vor. In diesem Wirtschaftsplan ist die dazu erforderliche wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit der Musikfabrik zu entnehmen.

 

Die Eilbedürftigkeit dieser Vorlage beruht auf den Stichtag 30.9.2015 zur Beantragung der entsprechenden Landesmittel.

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1268&TOLFDNR=45807&selfaction=print