28.09.2015 - 7.14 Ergänzungen zur Anwendung des Kriterienkatalogs...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, bei zukünftigen Ausschreibungen zum Verkauf von städtischen Grundstücken im Sanierungsgebiet als Ergänzung zur Anwendung des Kriterienkatalogs die folgenden weiteren Kriterien zu berücksichtigen:

1. Bewerber, die sich in den 5 Jahren vor erstmaliger Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgreich um ein städtisches Grundstück im Sanierungsgebiet beworben haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es gibt keine anderen Bewerber.

2. Bewerber, die in einer früheren erfolgreichen Bewerbung Eigennutzung geltend gemacht haben, können für dieses Kriterium nicht noch einmal Punkte erhalten.

 

In künftigen Ausschreibungen ist auf diese Ergänzungen hinzuweisen.

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