28.09.2015 - 7.18 Bannmeile um Asylbewerberunterkünfte+ und Ersta...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Oberbürgermeister der UHGW setzt sich gegenüber der Landesregierung in Schwerin dafür ein, dass ein eigenständiges Versammlungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern erlassen wird, in dem ausdrücklich Versammlungen als Kundgebungen oder Aufzüge in der unmittelbaren Nähe, also bis zu 1 km vor Asylbewerberunterkünften bzw. Erstaufnahmestellen verboten werden. Die Föderalismusreform hat dieses Recht den Ländern zugestanden und so sollte es auch genutzt werden, um die Bewohner der jeweiligen Einrichtungen vor Pöbeleien und Bedrohungen zu schützen, zumal sie der falsche Adressat für Kritik an der hiesigen Asyl- und Einwanderungspolitik sind.