29.06.2015 - 7.3 Vermögenszuordnung der Immobilien zum Eigenbetr...

Beschluss:
einstimmig
Reduzieren

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Lerm

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Diskussion:

 

Herr Dr. Fassbinder

. geht kurz auf die Vorbesprechungen zu den Kita-Immobilien ein und erklärt, dass der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kompetenz für Vorpommern/Piratenpartei zurückgezogen werde.

 

Herr Dr. Kerath

. betont, dass die Bürgerschaft die Kindertagesstätten zu keiner Zeit an einen externen Dritten übergeben wollte.

 

Herr Multhauf fragt, weshalb sich das Land so lange Zeit zurückhalte.

 

Frau Teetz

. erklärt, dass man sich zurzeit im Anzeigeverfahren befinde und derzeit vom Ministerium für Inneres und Sport geprüft werde, ob rechtsaufsichtliche Bedenken beständen. Nach einem Erörterungsgespräch im Ministerium für Inneres und Sport sei der Stadtverwaltung Greifswald mit einem Schreiben vom 09.05.2015 mitgeteilt worden, dass die noch offene Frage der Zuordnung des Anlagevermögens zum Eigenbetrieb einer abschließenden rechtsaufsichtlichen Prüfung entgegensteht.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

„Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Zuordnung folgender Immobilien incl. zugehöriger Grundstücke und Sonderposten zum Vermögen des Eigenbetriebes Hanse-Kinder:

Kita Inselkrabben Riems   Kita Regenbogen

Kita Zwergenland    Kita Kleine Entdecker

Kita A.S. Makarenko    Kita Lilo Hermann

Kita Weg ins Leben    Kita Rudolf Petershagen

Kita Samuil Marschak    Hort Kunterbunt

Kita Lütt Matten     Kita Friedrich Wolf

 

In der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes sind diese auf Grundlage der doppischen Werte zum 01.01.2015 darzustellen:“