29.06.2015 - 7.5 Gewährung einer Zuwendung zur Rückerstattung de...

Beschluss:
mehrheitlich
Reduzieren

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert die Unterbringung einer Geschäftsstelle des Kreissportbundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch Rückerstattung der Kaltmiete an den Kreissportbund in Form einer Zuwendung.

Die Zuwendung wird gewährt, wenn der Kreissportbund bei Reduzierung der derzeit drei Geschäftsstellen weiterhin eine Geschäftsstelle am Standort Greifswald vorhält, frühestens ab 01.01.2016. Die Förderung steht ab 2017 unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel.“