28.01.2016 - 6.6 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.

4. Der Oberbürgermeister legt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Genehmigung vor und gibt die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1310&TOLFDNR=47513&selfaction=print