28.01.2016 - 6.12 Beteiligungsgesellschaften

Beschluss:
mehrheitlich
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Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt wird beauftragt, die Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungsgesellschaften bis zum 30. November 2016 an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weist den Oberbürgermeister an,

 

1. jeweils in den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Privatrechtsform mit maßgeblichem Einfluss zeitnah eine Beschlussfassung herbeizuführen mit der Weisung an die Geschäftsführer, dass die Regelungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 KV M-V durch die Gesellschaften, unabhängig von einer Festlegung im Gesellschaftsvertrag, einzuhalten sind.

 

2. in den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Privatrechtsform, an denen die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen mit anderen Gemeinden, Ämtern, Landkreisen oder Zweckverbänden mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, zeitnah eine gleichlautende Beschlussfassung anzuregen.“