05.05.2008 - 4.6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 - Technol...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – wie folgt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 6 - Technologiepark – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel ist es, in dem Bereich eine großteilige Baustruktur zu ermöglichen.

 

2. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem vorgenannten Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

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