14.03.2016 - 8.22 Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Landrätin des Landeskreises VG heranzutreten und diese zu bitten, ob der Landkreis für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften (GU) eine Haftpflichtversicherung abschließen wird.

 

Für den Fall, dass die Landrätin die Prüfung bzw. die Bitte ablehnt, wird der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass durch die Verwaltung der UHGW für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. “

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