09.05.2016 - 6.14 Bauantrag zum Neubau Wohnanlage A11-Quartier, R...

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Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722) zum Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern mit Parkdeck herzustellen,

 

die Abweichungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Innenstadt werden entsprechend der Ausführungen in der Sachdarstellung befürwortet. “