23.05.2016 - 8.15 Bebauungsplan Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklam...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den 1. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – wie folgt:
 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 109 – Gewerbegebiet Anklamer Landstraße – (siehe Anlage 2, Beschluss B344-17/11 vom 04.07.2011) wird der Bebauungsplan (gem. Anlage 1 zum Beschluss, Abgrenzung des Geltungsbereiches) in – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – umbenannt.
  2. Die ursprüngliche Zielstellung des Bebauungsplanes, welche sich in der allgemeinen Bezeichnung „Gewerbegebiet“ ausdrückte, wird nunmehr konkretisiert. Im Geltungsbereich soll ein Fachmarktzentrum mit Anlagen und Betrieben des fachorientierten Handels sowie Einrichtungen des Dienstleistungssektors entwickelt werden. ­

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.“

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